Energiewende

Bundeskartellamt fordert weitgehende Auskünfte von E.ON und RWE

Das Bundeskartellamt artikuliert in einem der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) als Beschwerdeführerin vorliegenden "Auskunftsbeschluss" einen hinreichenden Verdacht gegen die Stromversorger E.ON und RWE auf Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung auf den Strommärkten für Weiterverteiler und Stromgroßkunden und fordert weitgehende Auskünfte zu betriebsinternen Daten der Stromversorger. EnBW und Vattenfall wurden ebenfalls gebeten, den umfangreichen Fragebogen des Kartellamtes zu beantworten.

13.01.2006

Der Missbrauch entstehe nach vorläufiger Auffassung des Amtes, indem die Stromversorger unter Berufung auf den Emissionshandel ihre Strompreise erhöhten und auf diese Weise zusätzliche Erträge erzielten, die ganz erheblich über den ihnen als Folge des Emissionshandels tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten lägen und somit nicht durch entsprechende Kostensteigerungen gerechtfertigt seien.

"Die Auffassung des Bundeskartellamtes stützt unsere Beschwerde gegen die nicht gerechtfertigte Einpreisung von Opportunitätskosten aus dem Emissionshandel durch die Stromversorger", so WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer. "Es ist inakzeptabel, dass die Stromversorger die ihnen kostenlos zugeteilten CO2-Emissionsrechte in den Strompreis einkalkulieren und die These vertreten, dies sei ein ganz normales Marktgeschehen", so Kneer weiter. Insbesondere der Vergleich mit anderen vom Emissionshandel betroffenen Branchen zeige nach Auffassung des Bundeskartellamtes, dass die Branche der Stromversorger die einzige sei, der es gelänge, die CO2-Emissionsrechte in ihre Produktpreise einzukalkulieren und dadurch zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Die Erklärungen der Stromerzeuger über ein Modell der Grenzkostenbetrachtung erschienen nicht geeignet, die Vorgänge auf den relevanten Strommärkten für Weiterverteiler und Großkunden in befriedigender Weise erklären oder gar rechtfertigen zu können, so das Bundeskartellamt weiter. 

Missbräuchlich wäre es nach Ansicht des Amtes ferner, wenn die Stromversorger unter Berufung auf tatsächlich nicht vorhandene Kosten des Emissionshandels die Preise laufender Verträge nachträglich angepasst hätten. "Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen, könnte es zu einer Senkung des Stromgroßhandelspreises um über 15 % kommen", erklärte Kneer abschließend. 
Quelle: UD
 
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