Energiewende
Beimischung von Biokraftstoffen beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des so genannten Biokraftstoffquotengesetzes verbindliche Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge von Otto- und Dieselkraftstoff festgelegt. Damit wird die Mineralölwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen im Verlauf der kommenden Jahre stetig wachsenden Anteil Biokraftstoffe zu vertreiben.
01.11.2006
Diese Quotenerfüllung wird in erster Linie durch die Bemischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen erfolgen. Eine Gefahr, dass dies zu einem deutlichen Preisanstieg bei Kraftstoffen führen wird, sieht die Bundesregierung nicht. Nach Berechnungen der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), könnte sich der Dieselpreis durch die Beimischung von voll besteuertem Biodiesel um maximal 1 bis 2 Cent erhöhen. Ob sich dies im Markt auch wirklich bemerkbar machen wird ist jedoch fraglich. Die Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingeführten Steuer in Höhe von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im allgemeinen Rückgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten Monate nicht feststellbar, da sich auch die Biodieselpreise rückläufig entwickelten.
Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die für Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und für Ottokraftstoff von 1,2 Prozent mit einer jährlichen Erhöhung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise Steigerung zusätzlich über eine für die Kraftstoffe insgesamt geltende Gesamtquote. Diese beträgt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie 6,75 Prozent in 2010 und erhöht sich anschließend in Jahresschritten um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.
Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die ökonomischen und technologischen Bedingungen darüber entscheiden, welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.
Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die für Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und für Ottokraftstoff von 1,2 Prozent mit einer jährlichen Erhöhung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise Steigerung zusätzlich über eine für die Kraftstoffe insgesamt geltende Gesamtquote. Diese beträgt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie 6,75 Prozent in 2010 und erhöht sich anschließend in Jahresschritten um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.
Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die ökonomischen und technologischen Bedingungen darüber entscheiden, welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.
Quelle: UD