Energiewende
Regeneratives Wärmegesetz soll noch in der ersten Jahreshälfte 2007 kommen
Das seit Jahren in der politischen Diskussion befindliche Regenerative Wärmegesetz soll jetzt doch noch in der ersten Jahreshälfte 2007 auf den Weg gebracht werden. Dies stellte Ulrich Kelber, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, auf dem Jahresempfang des Bundesverbandes Erneuerbarer Energien (BEE) in Berlin in Aussicht.
29.01.2007
Bestätigt wurden die Pläne zur Umsetzung von Michael
Meister, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, der betonte, dass
auch die CDU die Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien zukünftig noch
stärker nach vorne bringen will. Schon in dieser Woche soll in einer
gemeinsamen Sitzung der Vorstände beider Parteien das Thema auf der Agenda
stehen. Auch Michael Kauch, umweltpolitischer Sprecher der FDP, schlug neue
Töne zum Thema erneuerbare Energien an. Die FDP sei nicht grundsätzlich gegen
erneuerbare Energien, sondern sie befürworte lediglich andere Instrumente der
Förderung, betonte Kauch.
Dass die Koalition das Thema Wärmegesetz nun doch kurzfristig auf die Agenda setzt, überraschte Experten und Martkteilnehmer. Noch im Dezember war es im Rahmen einer Verlängerung des Marktanreizprogrammes (MAP) mit 213 Millionen Euro Fördermitteln zu heftigen Diskussionen gekommen. Meister, der für die CDU den Bundeshaushalt mitverantwortet, erklärte aber, dass trotz knapper Kassen umwelt- und arbeitspolitische Fakten den Ausschlag gegeben hätten, das MAP noch einmal zu erhöhen.
Ein Regeneratives Wärmegesetz würde die Förderung für regeneratives Heizen und die Warmwasserversorgung auf eine neue verlässliche Basis setzen und eine Entkopplung von der Haushaltslage bedeuten. So musste im Juli 2006 die Förderung durch das MAP eingestellt werden, weil die Mittel erschöpft waren. Nur eine gesetzliche Absicherung des Marktanreizes könne der Branche zukünftig die nötige Investitionssicherheit bieten, das Innovationstempo weiter beschleunigen und die internationale Technologieführerschaft sichern, ist sich Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW) seit geraumer Zeit sicher. In der Diskussion sind nach seiner Aussage zwei Gesetzesmodelle. Danach würden beispielsweise Kleinanlagen einen Pauschalbetrag an Förderung bekommen, der sich nach der Anlagengröße richtet. Die Auszahlung erfolgt einmalig oder jährlich in Raten. Alternativ ist ein Fondsmodell in der Diskussion, bei dem die Erträge immer dann zur Förderung eingesetzt werden sollen, wenn die Mittel des MAP erschöpft sind.
Bezogen auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die in diesem Jahr ansteht, stellte Kelber in Aussicht, dass es zu keiner Verschlechterung der Förderbedingungen kommen wird, die eine ganze Branche in Gefahr bringt. Seiner Ansicht nach sollen neue innovative Elemente in das Gesetz einbezogen werden, wie zum Beispiel Anreize bei der Stetigkeit der Stromlieferung, dem Netzausbau sowie der Kraft-Wärme-Kopplung.
Dass die Koalition das Thema Wärmegesetz nun doch kurzfristig auf die Agenda setzt, überraschte Experten und Martkteilnehmer. Noch im Dezember war es im Rahmen einer Verlängerung des Marktanreizprogrammes (MAP) mit 213 Millionen Euro Fördermitteln zu heftigen Diskussionen gekommen. Meister, der für die CDU den Bundeshaushalt mitverantwortet, erklärte aber, dass trotz knapper Kassen umwelt- und arbeitspolitische Fakten den Ausschlag gegeben hätten, das MAP noch einmal zu erhöhen.
Ein Regeneratives Wärmegesetz würde die Förderung für regeneratives Heizen und die Warmwasserversorgung auf eine neue verlässliche Basis setzen und eine Entkopplung von der Haushaltslage bedeuten. So musste im Juli 2006 die Förderung durch das MAP eingestellt werden, weil die Mittel erschöpft waren. Nur eine gesetzliche Absicherung des Marktanreizes könne der Branche zukünftig die nötige Investitionssicherheit bieten, das Innovationstempo weiter beschleunigen und die internationale Technologieführerschaft sichern, ist sich Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW) seit geraumer Zeit sicher. In der Diskussion sind nach seiner Aussage zwei Gesetzesmodelle. Danach würden beispielsweise Kleinanlagen einen Pauschalbetrag an Förderung bekommen, der sich nach der Anlagengröße richtet. Die Auszahlung erfolgt einmalig oder jährlich in Raten. Alternativ ist ein Fondsmodell in der Diskussion, bei dem die Erträge immer dann zur Förderung eingesetzt werden sollen, wenn die Mittel des MAP erschöpft sind.
Bezogen auf die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die in diesem Jahr ansteht, stellte Kelber in Aussicht, dass es zu keiner Verschlechterung der Förderbedingungen kommen wird, die eine ganze Branche in Gefahr bringt. Seiner Ansicht nach sollen neue innovative Elemente in das Gesetz einbezogen werden, wie zum Beispiel Anreize bei der Stetigkeit der Stromlieferung, dem Netzausbau sowie der Kraft-Wärme-Kopplung.
Quelle: EuroPD