Energiewende

Spanien bremst Wachstum der Solarindustrie

Die spanische Regierung hat die Förderung für photovoltaisch erzeugte Energie neu geregelt. Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt geringer als bisher erwartet um ca. 30 Prozent auf 34 Cent/kWh bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen. Die maximale Leistung von Dachanlagen ist zukünftig auf 2 MW, die von Bodenanlagen auf 10 MW begrenzt.

14.10.2008

Grundlage der Neuregelung bildet das am 28.09.2008 in Kraft getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bisher geltenden Grundlagen der Einspeisevergütung ersetzt. "Das neue Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen für die Solarindustrie in Spanien" erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid.

"Investoren, die sich auf das Geschäft mit Großanlagen spezialisiert haben, müssen strategisch umdenken. Dies betrifft vor allem auch die deutsche Solarindustrie, die hier in Spanien sehr erfolgreich tätig ist." Durch das neue Gesetz werde der Solarboom in Spanien zwar gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren. "Auch mit den neuen Einspeisetarifen ist in Spanien der rentable Betrieb von Solaranlagen möglich", so Abegg.
 
Zur Absenkung der Einspeisevergütung kommen neue bürokratische Hürden, insbesondere das mit dem Dekret eingeführte Register der Energieproduzenten, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen.
 
Die Vergütungstarife werden zukünftig entsprechend der Entwicklung der beantragten Vergabeleistung erhöht oder reduziert. Werden in einer Vergaberunde sämtliche Vergabekapazitäten ausgeschöpft, reduziert sich der Tarif in der nächsten Vergaberunde, während umgekehrt bei Freibleiben von Vergabeleistung der Tarif in der nächsten Vergaberunde entsprechend angehoben wird. Die jährlich zu vergebende Leistungskapazität wird in Vergaberunden aufgeteilt. Anträge, die in der jeweiligen Vergaberunde keine Leistung mehr zugewiesen bekommen, rutschen automatisch in die  nächste Vergaberunde.
 
Das Antragsverfahren wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Abegg die Finanzierung von Solarprojekten in Spanien erschweren. "Das komplexe Vergabeverfahren führt zur Unsicherheit des Projektbeginns und des anwendbaren Vergütungstarifes, weil nicht sicher ist, in welcher Vergaberunde beantragte Projekte realisiert werden können. Wird ein Projekt in die darauffolgende Vergaberunde verschoben, muss der Investor unter Umständen die Finanzierung neu verhandeln", so Abegg.
 
Nach Eintragung verfügt der Antragssteller über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten, welcher in Ausnahmefällen um vier Monate verlängert werden kann, um die endgültige Eintragung im Register zu erlangen. Andernfalls wird der Antrag gelöscht.
 
Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern.  "Photovoltaikprojekte in Spanien sind auch nach der gesetzlichen Neuregelung der Einspeisevergütung noch rentabel durchzuführen", betont Abegg. "Zukünftig haben aber nur noch die Investoren gute Erfolgschancen, die Projekte frühzeitig beantragen und die geforderten Unterlagen vollständig einreichen."
Quelle: UD
 
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