Italien will Solar-Genehmigungsverfahren vereinfachen
Italien will Investitionen im Solarbereich zukünftig deutlich erleichtern. Das italienische Parlament hat dazu ein Gesetz verabschiedet, das die Regierung ermächtigt, das vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen bis zu einer Größenordnung von 1 MW landesweit einzuführen. Das neue Gesetz wird ein Beitrag zur Erhöhung der Rechtsunsicherheit für Investitionen in Italien sein und die Lücke füllen, die dadurch entstanden ist, dass die in einigen Regionen (u.a. Apulien) bereits eingeführten, vereinfachten Verfahren mangels Gesetzgebungskompetenz durch Entscheidungen des italienischen Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden waren.
04.06.2010
"Damit wird endlich in Italien der Weg frei werden für landesweite ungehinderte und sichere Investitionen in Solaranlagen", erklärt Svenja Bartels, Rechtsanwältin und Leitender Associate Partner für Energierecht von Rödl & Partner Padua. "Sie können Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien nur finanzieren, wenn ein schnelles und rechtssicheres Genehmigungsverfahren gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse der Investoren nun wieder deutlich zunehmen wird."
Das neue staatliche Gesetz wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 1Megawatt auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet nach dem vereinfachten DIA-Verfahren (Denuncia di inizio di attività - D.I.A.) erlauben und tritt 15 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Es ist Teil eines Gesetzespakets zur Umsetzung verschiedener Richtlinien der Europäischen Kommission (Legge Comunitaria 2009). Eine der Richtlinien (2009/28/EC) sieht auch vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich Erneuerbarer Energie vereinfachen und die Genehmigungsprozesse für kleinere Anlagen möglichst schlank gestalten. Die italienische Regierung muss nun bis zum 5.12.2010 detaillierte Vorgaben zu dem vereinfachten Genehmigungsverfahren ausarbeiten.
Seit der Serie von Entscheidungen des italienischen Verfassungsgerichts zum DIA-Verfahren unter anderem in Apulien herrscht Unsicherheit, inwieweit bereits genehmigte Projekte erneut überprüft werden müssten und deren Realisierung gebremst werden könnte. "Die Rechtsunsicherheit für die Anlagenbetreiber ist damit zukünftig vom Tisch, je nach Ausgestaltung der neuen Regelung auch für die Vergangenheit", zeigt sich Roberto Pera, Rechtsanwalt und Managing Partner der Rödl & Partner-Niederlassung in Rom, erleichtert. "Dies ist eine sehr gute Entwicklung für alle Investoren in Italien. Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz nicht nur Photovoltaikprojekte, sondern sämtliche Genehmigungsverfahren im Bereich Erneuerbare Energien unterhalb der Grenze von 1 Megawatt umfasst."