Energiewende

Wege zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung

„Nur eine 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung ist wirklich nachhaltig“, sagte Prof. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), anlässlich der Übergabe des Sondergutachtens an Bundesumweltminister Röttgen. „Diese ist langfristig realistisch und bezahlbar, wenn die Bundesregierung heute verlässliche Anreize für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, der notwendigen Speicher und der Netze setzt.“

28.01.2011

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen bei der Überreichung des Sondergutachtens. Foto: SRU
Der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen bei der Überreichung des Sondergutachtens. Foto: SRU
Bereits im Mai 2010 hat der SRU auf der Basis von Szenarien unterschiedliche Möglichkeiten einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung aufgezeigt. Der Übergang dorthin ist ohne eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke oder neue Kohlekraftwerke möglich. Das Sondergutachten macht nun Vorschläge zur Weiterentwicklung der politischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen:

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Erfolgsmodell mit internationaler Strahlkraft. Seine tragenden Säulen, der Vorrang der Einspeisung und die feste Vergütung, sollten weitestgehend erhalten bleiben“, meint die Ökonomin im Rat Prof. Dr. Karin Holm-Müller. Eine europäische Einspeisevergütung, flexible Marktprämien für die Windenergie oder gar ein Verzicht auf die Förderung würden den Erfolg der erneuerbaren Energien gefährden. Reformbedarf besteht allerdings hinsichtlich der Kosten der Förderung. Deshalb sollte die Förderung der zu schnell wachsenden und vergleichsweise teuren Photovoltaik deutlich reduziert und gedeckelt werden. Für einen besseren und effizienteren Ausbau der Offshore-Windenergie schlägt der SRU ein staatliches Ausschreibungsmodell vor, nach dem Betreiber den Bau und Betrieb von Anlagen zu möglichst niedrigen, aber festen Vergütungssätzen anbieten. Bei der Biomasse sollten vor allem die Nutzung von Reststoffen und der Einsatz im Lastfolgebetrieb gefördert werden. Der NaWaRo-Bonus sollte abgeschafft werden. Insgesamt sollte das Ziel einer nachhaltigen Stromversorgung durch eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2050 fest in der deutschen Energiepolitik verankert werden.

„Der Ausbau der Stromnetze für die erneuerbaren Energien muss beschleunigt und zugleich beteiligungsfreundlicher gestaltet werden“, meint der Rechtswissenschaftler im Rat, Prof. Dr. Christian Calliess. Hierfür schlägt der SRU einen Bundesfachplan „Stromübertragungsnetz 2030“ vor. Dieser soll unter Beteiligung zentraler Interessenträger entwickelt werden. Die Anreize für Netzinvestitionen sollten verbessert werden, besonders wichtige Stromtrassen sollten ausgeschrieben werden.

„Das bisher vollkommen unterschätzte große Potenzial an Speicherenergie in Norwegen muss endlich erschlossen werden“, mahnt der Energieökonom des Rates, Prof. Dr. Olav Hohmeyer. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine engere Zusammenarbeit mit Norwegen einsetzen und damit für einen stabilen Investitionsrahmen für die Netzanbindungen und den Ausbau der Pumpspeicher sorgen.

Von großer Bedeutung ist die Flankierung des Übergangs zur erneuerbaren Stromversorgung auf nationaler Ebene durch die europäische Klima- und Energiepolitik, insbesondere durch den Ausbau der europäischen Stromnetze und eine „Europäische Roadmap für erneuerbare Energien 2030“. Erneuerbare Energiequellen müssen den zentralen Beitrag für die Klimaneutralität der europäischen Stromversorgung und eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis 2050 leisten.

Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.

Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
- Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität München
- Prof. Dr. Heidi Foth (stellv. Vorsitzende), Universität Halle-Wittenberg
- Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
- Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Universität Flensburg
- Prof. Dr. Karin Holm-Müller, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität Frankfurt, Zoologischer Garten Frankfurt
- Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin
Quelle: UD / fo
 
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