Energiewende

Stromversorger: Milliardeninvestition im Keller

Energieversorger, die bisher noch kein Konzept zur Einführung von Smart Metern haben, drohen Verluste im Endkundenmarkt. Zu dieser Einschätzung kommt Tim Karnhof, Leiter Smart Metering der Trianel GmbH: "Zum einen können Dritte den Heimmarkt des Versorgers mit eigenen Produkten besetzen, zum anderen kann die Bundesnetzagentur wegen Verletzung gesetzlicher Vorgaben Zwangsgelder verhängen."

28.02.2012

Einbau eines Smart Meters. Foto: E.ON
Einbau eines Smart Meters. Foto: E.ON
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schreibt den Verteilnetzbetreibern in ihrer Rolle als Messstellenbetreiber vor, alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden mit Smart Metern auszustatten. Diese Untergrenze bedeutet, dass auch viele Einfamilienhaushalte mit "intelligenten" Messsystemen ausgestattet werden müssen. Ein flächendeckender Austausch, wie von der EU gewünscht, ist mit der 6.000 kWh-Grenze allerdings nicht sichergestellt.

"Überregionale Versorger werden nach unserer Einschätzung darauf bestehen, dass die Umrüstung unmittelbar nach Bekanntgabe des Schutzprofils durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) und der Produktion der Systeme erfolgt", erläutert Karnhof: "Spätestens 2013 werden nach unseren Berechnungen rund 5 Millionen Stromzähler ausgetauscht werden müssen." Nach Einschätzung von Trianel fehlt heute aber noch mehreren hundert Stromversorgern das technische und personelle Fundament, um den Zählertausch zu bewerkstelligen. Karnhof: "Hier laufen die Unternehmen, vornehmlich mittelständische Energieversorger und Stadtwerke, Gefahr, von einer scheinbar plötzlich hereinbrechenden Welle kalt erwischt zu werden." Denn anders als üblich, werde es bei der Einführung von Smart Metern nach aktuellen Gesetzeslage keinerlei Übergangsfristen geben.

Die Summierung der Kosten in der Smart-Meter-Kette belaufen sich nach Trianel-Berechnungen auf bis zu 250 EUR pro Messsystem. Noch sei vollkommen offen, wer die Kosten zu tragen habe. Das BMWi will eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag geben, um die exakte Untergrenze zum Smart Metering möglicherweise verschieben zu können. Sollte diese Studie allerdings nicht im September 2012 abgeschlossen sein, tritt automatisch die EU-Richtlinie in Kraft, die eine 80 Prozent Smart-Meter-Versorgung bis 2020 vorsieht.

Neben Risiken und Nebenwirkungen beinhalte die Smart-Meter-Einführung jedoch auch Chancen für Energieversorger und ihre Kunden. Gerade bei Gewerbekunden unter 100.000 kWh kann durch die Auflösung der sogenannten Standardlastprofile eine exakte Beschaffung anhand des realen Verbrauchs erfolgen. Karnhof: "In vielen Fällen lassen sich damit Kunden günstiger als bisher beliefern. Dies stellt nicht nur den Einstieg in das Lastmanagement im Standardlastprofilkundenbereich dar, sondern kann zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden".
Quelle: UD / na
 
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