Klimawandel

Kohlekommission gibt Schub für Einführung von CO2-Preisen

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch ruft die Bundesregierung dazu auf, die Empfehlungen der Kohlekommission zur CO2-Bepreisung und zu einer Überarbeitung des Entgelt-, Abgaben- und Umlagensystems im Energiesektor umzusetzen. Die Einführung von CO2-Preisen müsse ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden.

19.02.2019

Kohlekommission gibt Schub für Einführung von CO2-Preisen

Kürzlich ist der Bericht der Kohlekommission inklusive bis dahin unveröffentlichter Sondervoten an die Kanzlerin übergeben worden. „Die Kohlekommission fordert die Bundesregierung auf, eine sozialverträgliche CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu prüfen“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Auch für einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor zeigt sich die Kommission offen. Wir sehen darin einen klaren Handlungsauftrag an die Politik. Deutschland braucht jetzt investitionsrelevante CO2-Preise in den verschiedenen Sektoren, wenn wir unser Klimaziel für 2030 erreichen wollen.“ 

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Insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sieht Germanwatch eine große Gefahr für ein Verfehlen der Klimaziele bis 2030 und darüber hinaus, sollte die Bundesregierung die von vielen Ökonomen, Unternehmen und Verbänden geforderte CO2-Bepreisung verschleppen. Wichtig ist aber nicht nur, dass es einen CO2-Preis gibt, sondern auch wie die Einnahmen daraus eingesetzt werden. Bals: „Die CO2-Bepreisung sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen insgesamt nicht zusätzlich belastet werden. Dafür liegen verschiedene Lösungsansätze auf dem Tisch, die nun geprüft werden müssen. Für die Schwerindustrie gibt es ebenfalls interessante Vorschläge, die einerseits die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und andererseits die notwendige Transformation vorantreiben."

Germanwatch-Analyse zur Einführung einer CO2-Bepreisung

Die Kohlekommission äußert sich zur Einführung einer CO2-Bepreisung innerhalb und außerhalb des Stromsektors im Großen und Ganzen positiv. 

  • Die Kommission empfiehlt der Bunderegierung die Prüfung einer sozialverträglichen CO2-Bepreisung mit Lenkungswirkung in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft.
  • Gleichzeitig fordert sie die Bundesregierung auf, das bestehende System der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiesektor umfassend zu überarbeiten und die Stromsteuer zu senken. Ein CO2-Mindestpreis im Stromsektor wird nicht ausgeschlossen und wäre im Zuge einer umfassenden Überarbeitung des Systems naheliegend.
  • Sechs Kommissionsmitglieder fordern in einem Sondervotum für den Stromsektor einen mit der Zeit steigenden CO2-Mindestpreis. Der Mindestpreis sollte gemeinsam mit den europäischen Netznachbarn eingeführt werden und würde wesentlich dazu beitragen, dass die von der Kommission vorgesehenen Kraftwerksabschaltungen nicht zu einer höheren Auslastung anderer Kohlekraftwerke führen.

Die Gegenfinanzierung der von der Kommission geforderten Senkung von Stromsteuer und Netzentgelten könnte u.a. durch eine sektorenübergreifende Stärkung der CO2-Bepreisung erfolgen. Gleichzeitig verhindert ein steigender Mindestpreis im Stromsektor über die kommenden Jahre das Hochfahren von Steinkohlekraftwerken im Zuge der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und sichert damit das Erreichen des CO2-Reduktionsziels 2030 für den Stromsektor ab.

Den gesamten Bericht der Kommission (inkl. Sondervoten) finden Sie hier.

Quelle: UD/pm
 

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