Begriff und Konzept „Klimaneutral“ weiterhin bestätigt
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigt „Klimaneutral“ als Begriff und als Konzept – in seinem Urteil gegen einen Hersteller von ökologischen Wasch-, Putz-, und Reinigungsmittel wurde diesem jedoch untersagt den Begriff „Klimaneutral“ in Kombination mit der ausgewiesenen Kategorie „Unternehmen“ zu verwenden.
17.11.2022
Das Gericht kritisierte in diesem Einzelfall eine mangelnde Spezifikation hinsichtlich konkret ausgewiesener Unternehmensbereiche. Die Bezugsgröße „Unternehmen“ sei für den Verbraucher nicht klar verständlich und so sei für diesen nicht nachvollziehbar, welche Emissionen hier konkret ausgeglichen worden seien. Die Kategorie „Produkte“ war nicht Gegenstand dieses Prozesses.
Gleichzeitig unterstreicht das Urteil jedoch die Verwendung des Begriffs „Klimaneutral“ sowie das dahinterstehende Konzept der Kompensation von Emissionen in Verbindung mit der transparenten Nachvollziehbarkeit, beispielsweise mittels ID-Tracking. Damit sieht sich ClimatePartner in seiner täglichen Arbeit bestätigt: Der Lösungsanbieter im Bereich Klimaschutz versteht sich nicht nur als Unterstützer von Unternehmen, sondern möchte Verbraucherinnen und Verbrauchern auch mehr Orientierung bei ihrem Konsumverhalten bieten. Transparenz bleibt eine wichtige Basis für klimafreundliches Kundenverhalten und so wird ClimatePartner das Urteil auch zum Anlass nehmen noch mehr Transparenz zu schaffen. Sein Label und die bereitgestellten Informationen entwickelt ClimatePartner entsprechend immer weiter, um auch künftig als Vorreiter die Basis für wirkungsvollen Klimaschutz zu legen.