Klimawandel

Emissionshandel flexibel gestalten

2005 soll der EU-weite Handel mit Emissionsrechten starten. Anlagen erhalten dann Zertifikate, die zur Emission von Kohlendioxid (CO2) berechtigen. Damit diese Zertifikate nicht zur Bremse für angemessenes wirtschaftliches Wachstum werden, muss die Zuteilung bedarfsgerecht sein. Eine RWI-Untersuchung zu Klimagas-Emissionen zeigt, dass diese Zuteilung mit erheblichen Prognose-Unsicherheiten verbunden ist.

03.09.2003

Ab 2005 soll der EU-weite Handel mit CO2-Emissionsrechten starten. Anlagen, die an diesem Handel teilnehmen, sind verpflichtet, für ihre CO2-Emissionen Zertifikate zu halten. Damit diese Zertifikate nicht ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und sektorale Produktionsentwicklungen behindern, muss die Zuteilung bedarfsgerecht sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des RWI zu Klimagas-Emissionen in Deutschland in den beiden Handelsperioden 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012.

Die Untersuchung zeigt, dass das im Rahmen des europäischen burden sharing vereinbarte nationale Minderungsziel von 21 % erreicht werden kann und die Wirtschaft zugleich auf einen mittelfristig stabilen Wachstumspfad von 2 % zurückfindet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Verbrauchergruppen (insbesondere die nicht am Emissionshandel beteiligten Privaten Haushalte, der Verkehr und die Dienstleistungsunternehmen) entsprechende Minderungsbeiträge erbringen.

Trotzdem ist die Zuteilung von Emissionsrechten insbesondere für die zweite Handelsperiode (2008 bis 2012) mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Ursächlich dafür sind kaum zuverlässig zu prognostizierende weltwirtschaftliche Entwicklungen, aber auch binnenwirtschaftliche Faktoren und politische Entscheidungen, die das Ausmaß der Nachfrage oder des Überangebotes an CO2-Emissionsrechten maßgeblich prägen. Allein der Ausstieg aus der Kernenergie verursacht in diesem Zeitraum einen zusätzlichen Bedarf an Emissionsrechten von durchschnittlich 23 Mill. t und bedeutet damit eine Zielverfehlung von 1,9 Prozentpunkten.

Ähnliche Zielunter- oder überschreitungen sind z.B. möglich
- bei einer Intensivierung der Handelsbeziehungen durch die Osterweiterung der EU,
- bei Schwankungen des Euro-Kurses gegenüber dem Dollar (Aufwertung/Abwertung des Euro: -0,3 Prozentpunkte/ +0,3 Prozentpunkte Zielabweichung) oder
- bei unvorhersehbaren Temperaturschwankungen (kaltes Jahr +1,6 Prozentpunkte, warmes Jahr -1,5 Prozentpunkte Zielabweichung).

Würden ungünstige Witterungsbedingungen mit einem dynamisch wachsenden Welthandel zusammenfallen, könnte sich ein Minderungsdefizit von 170 Mill. t ergeben, so dass anstelle der 21 % nur 14% Emissionsminderungen erreicht werden.

Angesichts dieser Unsicherheiten hält das RWI den Einsatz von flexiblen Instrumenten für unverzichtbar. Das Kyoto-Protokoll bietet Joint Implementation (JI) und des Clean Development Mechanism (CDM) die Möglichkeit dazu. Auf dieser Basis können Länder bei der CO2-Reduktion zusammenarbeiten, indem beispielsweise ein deutsches Unternehmen Maßnahmen zur CO2-Minderung in Osteuropa oder einem Entwicklungsland unterstützt und dafür eine Gutschrift auf seine eigenen CO2-Emissionen erhält. Hintergrund ist, dass in weniger entwickelten Ländern bei gleichen Kosten höhere Emissionsminderungen erreicht werden können.
Quelle: idw
 
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