Klimawandel
Kabinett: Emissionshandel beschlossen
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für den Emissionshandel beschlossen. Damit können Unternehmen ab 2005 EU-weit überschüssige Emissionsrechte veräußern. Firmen, die über ihrem Limit liegen, müssen hinzukaufen. Testläufe zeigen, dass es hierbei noch eine Reihe Schwierigkeiten zu lösen gilt.
18.12.2003
Das Kabinett verabschiedete den Entwurf des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie eine Verordnung, die u.a. den Anwendungsbereich und das Genehmigungsverfahren für die beteiligten Industrieanlagen regelt. Mit dem TEHG und der Verordnung wird die EU-Richtlinie zum Emissionshandel, die seit Oktober in Kraft ist, in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der EU-Lastenteilung verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2010 um insgesamt 21 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Davon sind bereits gut 19 Prozent erbracht.
Der Emissionshandel bezieht in der ersten Phase 2005 bis 2007 nur Kohlendioxid ein. Die erfassten Anlagen muessen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigt sein. Das Bundesumweltministerium hat eine Liste mit 2631 Anlagen veröffentlicht, deren Betreiber am Emissionshandel ab 2005 teilnehmen dürfen. Spätestens ab dann dürfen energieintensive Anlagen CO2 nur noch dann emittieren, wenn sie hierfür eine Genehmigung besitzen und die erforderlichen Emissionszertifikate vorweisen können. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt nach dem Allokationsplan, der vom Bundesumweltministerium aufgestellt wird. Bundesumweltminister Trittin: "Durch den möglichen Handel mit den Zertifikaten findet Klimaschutz dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann. Das ermöglicht gleichermaßen ökologisch wirksames und ökonomisch effizientes Handeln." Studien gehen davon aus, dass der Emissionshandel der deutschen Industrie im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie der Selbstverpflichtung zum Klimaschutz eine Kostenentlastung von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr bringen wird.
Der Emissionshandel bezieht in der ersten Phase 2005 bis 2007 nur Kohlendioxid ein. Die erfassten Anlagen muessen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigt sein. Das Bundesumweltministerium hat eine Liste mit 2631 Anlagen veröffentlicht, deren Betreiber am Emissionshandel ab 2005 teilnehmen dürfen. Spätestens ab dann dürfen energieintensive Anlagen CO2 nur noch dann emittieren, wenn sie hierfür eine Genehmigung besitzen und die erforderlichen Emissionszertifikate vorweisen können. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt nach dem Allokationsplan, der vom Bundesumweltministerium aufgestellt wird. Bundesumweltminister Trittin: "Durch den möglichen Handel mit den Zertifikaten findet Klimaschutz dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann. Das ermöglicht gleichermaßen ökologisch wirksames und ökonomisch effizientes Handeln." Studien gehen davon aus, dass der Emissionshandel der deutschen Industrie im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie der Selbstverpflichtung zum Klimaschutz eine Kostenentlastung von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr bringen wird.
Quelle: UD