Klimawandel
Mehr als 2600 Anlagen vom Emissionshandel erfasst
Das Bundesumweltministerium hat eine Liste mit 2631 Anlagen veröffentlicht, deren Betreiber ab dem Jahr 2005 am Emissionshandel teilnehmen dürfen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des sogenannten "Nationalen Allokationsplanes" ist die Liste noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres im Internet zugänglich.
29.12.2003
In gut einem Jahr, ab dem 1. Januar 2005, wird der Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach der EU-Emissionshandelsrichtlinie starten . Der Emissionshandel bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihren freiwillig zugesagten Beitrag zum Klimaschutz so kostengünstig wie möglich zu verwirklichen. Ein Nationaler Zuteilungsplan regelt die kostenlose Verteilung der Zertifikate. Dieser Zuteilungs- oder auch Allokationsplan muss von der Bundesregierung bis zum 31. März 2004 an die EU-Kommission übermittelt werden. Nach Anhang III der Richtlinie enthält der Zuteilungsplan eine Liste der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen.
Das Bundesumweltministerium hat auf der Basis von Angaben der Bundesländer eine vorläufige Liste mit Angaben zur Identifikation der Anlage und des Betreibers erstellt. Diese Anlagenliste wird vom 12. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2003 auf der Homepage des BMU veröffentlicht. Hiermit bietet das Bundesumweltministerium den Unternehmen frühzeitig Gelegenheit zur Prüfung, ob ihre Anlagen korrekt erfasst worden sind.
Falls Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind sowie bei Fragen, ob eine bestimmte Anlage dem Emissionshandel unterliegt, sollten sich Betreiber an ihre zuständige Landesimmissionschutzbehörde wenden und das Bundesumweltministerium parallel per Email unter der Adresse EH-Anlagen@bmu.bund.de benachrichtigen.
Das Bundesumweltministerium hat auf der Basis von Angaben der Bundesländer eine vorläufige Liste mit Angaben zur Identifikation der Anlage und des Betreibers erstellt. Diese Anlagenliste wird vom 12. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2003 auf der Homepage des BMU veröffentlicht. Hiermit bietet das Bundesumweltministerium den Unternehmen frühzeitig Gelegenheit zur Prüfung, ob ihre Anlagen korrekt erfasst worden sind.
Falls Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind sowie bei Fragen, ob eine bestimmte Anlage dem Emissionshandel unterliegt, sollten sich Betreiber an ihre zuständige Landesimmissionschutzbehörde wenden und das Bundesumweltministerium parallel per Email unter der Adresse EH-Anlagen@bmu.bund.de benachrichtigen.
Quelle: UD