Klimawandel

Industrie mahnt Kurswechsel im Emissionshandel an

Die vom Bundeskanzleramt geführten Ressortgespräche mit den Ministern Clement und Trittin müssen zu einem Emissionshandel führen, der ökonomische und ökologische Konsequenzen vereinbart. Der bislang vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Nationale Allokationsplan gefährdet hingegen die energieintensive Industrie in Deutschland. Dies meinen Wirtschaftsvertreter der Zement- und Metallindustrie.

27.02.2004

Das BMU forciere durch CO2-Minderungsverpflichtungen bereits in der ersten Handelsphase das Tempo bei der Umsetzung des Emissionshandels. Dies ist nach Ansicht der Wirtschaftsvertreter der Zement- und Metallindustrie weder nachvollziehbar noch notwendig, da die Industrie bei der Erfüllung ihrer Selbstverpflichtung zur CO2-Minderung bis 2012 auf einem guten Wege sei und keine staatlichen Zwischenziele benötige.

"Wir bauen auf die Zusage von Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Emissionshandel auf Basis der Selbstverpflichtung der Industrie ohne weitere Minderungsverpflichtungen und ohne Einschränkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie auszugestalten," so Karl Heinz Dörner, Mitglied der Verhandlungsrunde zum Emissionshandel.

Nach bisherigen Modellrechnungen belaufen sich für die Metall-Branche die durch den CO2-Handel entstehenden Steigerungen auf eine Größenordnung von 0,6 bis 0,8 Cent/kWh. Dies würde eine Steigerung um etwa ein Viertel bis ein Drittel im Vergleich zum aktuellen Börsenpreis bedeuten und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit beseitigen.

Eine Kurskorrektur bei den Plänen der Bundesregierung zur Ausgestaltung des Emissionshandels fordert auch der Bundesverband der Deutschen Zementindustrie (BDZ). Insbesondere für die Zementindustrie, die in diesen Jahren einen dramatischen Nachfrageeinbruch verkraften musste, würde ein solcher zeitlicher Bezugsrahmen eine widersinnige Wachstumsbremse darstellen. Bei der Festlegung der Bezugsjahre sei daher mehr Flexibilität erforderlich. Notwendig sei daher eine bedarfsgerechte Erstausstattung der betreffenden Anlagen, die - wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten - wachstumspolitische Aspekte im Interesse der Volkswirtschaft berücksichtigt.
Quelle: UD
 
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