Klimawandel
Emissionshandel: Brüssel genehmigt deutsche Quoten, EnBW enttäuscht
Die EU-Kommission in Brüssel hat den deutschen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten für den Emissionshandel genehmigt. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG bedauert dagegen, dass die EU-Kommission wegen sachfremder Zwänge ihre Bedenken zurückgestellt habe.
09.07.2004
Die Kommission hat den deutschen Plan, der schon in der ersten Handelsperiode eine Reduzierung der CO2-Mengen vorsieht, insgesamt genehmigt. Dies ist eine Bestätigung der ambitionierten deutschen Klimaschutzpolitik. Damit ist der Weg frei für die Zuteilung der Emissionszertifikate in Deutschland. Die Zuteilung erfolgt auf der Basis des Zuteilungsgesetzes. Sie wird wie geplant bis zum 30. September vorgenommen. Damit kann der Handel in Deutschland pünktlich zum 1.1. 2005 starten.
Die Kommission hat insbesondere das Kernstück des Plans, die Übertragungsregelung, unverändert akzeptiert. Damit wird der aus Klimaschutzgründen notwendige Anreiz zur Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerkparks in Deutschland gegeben. Beim Ersatz alter ineffizienter Anlagen durch neue hocheffiziente Anlagen dürfen 4 Jahre Zertifikate behalten werden, danach gilt eine Befreiung von Minderungspflichten für die Dauer von 14 Jahren.
Um es bildlich zu sagen: Der Ersatz der alten Braunkohleblöcke in Frimmersdorf durch eine moderne Braunkohleanlage in Grevenbroich und damit die Einsparung von 2 Mio. t CO2 ist gesichert. Die Investitionen in neue Gas- und Dampfkraftwerke, die von verschiedenen Unternehmen angekündigt wurden, haben so einen soliden Rahmen.
EnBW dagegen sieht durch die in Presseberichten bekannt gewordenen Bedenken der EU-Kommission in Bezug auf die inhaltliche und auch wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung des deutschen Zuteilungsgesetzes ihre Beschwerde und die sie tragenden Argumente eindrücklich bestätigt. Der Energieversorger hatte zuvor gegen die Zuteilungsregelungen geklagt.
Offenbar hätten sachfremde Zwänge, so EnBW, nicht zuletzt in Folge des politischen Drucks des Bundesumweltministeriums auf die EU-Kommission, dazu geführt, dass diese inhaltlichen und rechtlichen Bedenken zurückgestellt wurden. EnBW wartet nun die schriftliche Begründung der EU-Kommission zur Ablehnung ihrer Beschwerde ab. Nach der Bewertung dieser Begründung will sie im Detail über die nächsten Schritte entscheiden. Die EnBW wird dabei in jedem Fall alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die ihr vor deutschen und internationalen Gerichten offen stehen.
Die Bundesregierung hatte sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass die Allokationspläne der anderen Mitgliedsstaaten auch unter der Frage bewertet werden, dass sie tatsächlich zu Minderungen vom Treibhausgasen führen. Dem ist die Kommission nachgekommen. Sie hat anderen Staaten verbindliche inhaltliche und zeitliche Vorgaben für Änderungen ihrer Pläne gemacht. So müssen Österreich, Irland und Slowenien Überallokationen, also zuviel zugestandene Zertifikate für die Wirtschaft, zurücknehmen.
Die Kommission hat insbesondere das Kernstück des Plans, die Übertragungsregelung, unverändert akzeptiert. Damit wird der aus Klimaschutzgründen notwendige Anreiz zur Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerkparks in Deutschland gegeben. Beim Ersatz alter ineffizienter Anlagen durch neue hocheffiziente Anlagen dürfen 4 Jahre Zertifikate behalten werden, danach gilt eine Befreiung von Minderungspflichten für die Dauer von 14 Jahren.
Um es bildlich zu sagen: Der Ersatz der alten Braunkohleblöcke in Frimmersdorf durch eine moderne Braunkohleanlage in Grevenbroich und damit die Einsparung von 2 Mio. t CO2 ist gesichert. Die Investitionen in neue Gas- und Dampfkraftwerke, die von verschiedenen Unternehmen angekündigt wurden, haben so einen soliden Rahmen.
EnBW dagegen sieht durch die in Presseberichten bekannt gewordenen Bedenken der EU-Kommission in Bezug auf die inhaltliche und auch wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung des deutschen Zuteilungsgesetzes ihre Beschwerde und die sie tragenden Argumente eindrücklich bestätigt. Der Energieversorger hatte zuvor gegen die Zuteilungsregelungen geklagt.
Offenbar hätten sachfremde Zwänge, so EnBW, nicht zuletzt in Folge des politischen Drucks des Bundesumweltministeriums auf die EU-Kommission, dazu geführt, dass diese inhaltlichen und rechtlichen Bedenken zurückgestellt wurden. EnBW wartet nun die schriftliche Begründung der EU-Kommission zur Ablehnung ihrer Beschwerde ab. Nach der Bewertung dieser Begründung will sie im Detail über die nächsten Schritte entscheiden. Die EnBW wird dabei in jedem Fall alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die ihr vor deutschen und internationalen Gerichten offen stehen.
Die Bundesregierung hatte sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass die Allokationspläne der anderen Mitgliedsstaaten auch unter der Frage bewertet werden, dass sie tatsächlich zu Minderungen vom Treibhausgasen führen. Dem ist die Kommission nachgekommen. Sie hat anderen Staaten verbindliche inhaltliche und zeitliche Vorgaben für Änderungen ihrer Pläne gemacht. So müssen Österreich, Irland und Slowenien Überallokationen, also zuviel zugestandene Zertifikate für die Wirtschaft, zurücknehmen.
Quelle: UD