Klimawandel
Elektronische Signatur für den Emissionshandel notwendig
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamts will den Emissionshandel ausschließlich elektronisch abwickeln und mit der qualifizierten elektronischen Signatur absichern. Neben einer Signaturkarte sind dafür eine geeignete Signatursoftware sowie ein Kartenlesegerät nötig, um die Anträge an die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt zu übermitteln.
09.08.2004
Wer klimaschädliches Kohlendioxid ausstößt, muss künftig über entsprechende Emissionsberechtigungen verfügen. Die Berechtigungen müssen von den jeweiligen Anlagenbetreiber bei der DEHSt beantragt werden. Im Rahmen der Initiative "Bund Online 2005" sollen alle online-fähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis 2005 elektronisch verfügbar gemacht werden. Deshalb wird auch das Antragsverfahren für die Emissionsberechtigungen komplett elektronisch abgewickelt.
Sowohl Anlagenbetreiber als auch Sachverständige, die mit dem Emissionshandel zu tun haben, benötigen für die rechtsverbindliche Datenübermittlung ihre persönliche Signaturausstattung. Die qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet die Authentizität des Absenders sowie die Integrität der Daten. Die betroffenen Anlagenbetreiber werden voraussichtlich bereits im August 2004 ihre Emissionsberechtigungen beantragen müssen und brauchen dafür ihre persönliche Signaturausstattung.
Sowohl Anlagenbetreiber als auch Sachverständige, die mit dem Emissionshandel zu tun haben, benötigen für die rechtsverbindliche Datenübermittlung ihre persönliche Signaturausstattung. Die qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet die Authentizität des Absenders sowie die Integrität der Daten. Die betroffenen Anlagenbetreiber werden voraussichtlich bereits im August 2004 ihre Emissionsberechtigungen beantragen müssen und brauchen dafür ihre persönliche Signaturausstattung.
Quelle: UD