Klimawandel

Parkett frei für den Emissionshandel! Zuteilungsgesetz ab sofort in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007“ am gestrigen Dienstag ist der Weg frei für den Start des Emissionshandels. Bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen. Insgesamt stehen Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfügung.

01.09.2004

Einen besonderen Schwerpunkt hat die Bundesregierung auf die Förderung von Innovationen und auf den Einsatz modernen Technologien gelegt. Der Emissionshandel bietet starke Anreize für hocheffiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort Deutschland. Damit ist der Emissionshandel ein wichtiger Baustein für eine Politik der nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung.

Für bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung grundsätzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darüber hinaus werden besondere Umstände wie etwa nicht vermeidbare Prozessemissionen oder frühzeitig durchgeführte Klimaschutzmassnahmen berücksichtigt. Damit hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen für den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin lobte zum Start: „Der Emissionshandel stellt die Einhaltung der Klimaschutzziele sicher und lässt den Unternehmen Spielräume für eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der erforderlichen Massnahmen." Weniger überzeugt ist dagegen BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf v. Wartenberg: „Was mich etwas beruhigt, ist, dass der Umweltminister das Antragsverfahren um vier Wochen verschieben will. Das nimmt etwas von dem Druck, der auf den Anlagenbetreibern und den wenigen zugelassenen Sachverständigen lastet, die die Anträge testieren müssen. Immerhin fehlen bis heute die Voraussetzungen für das elektronische Antragsverfahren bei der Deutschen Emissionshandelsstelle. Und die unter Hochdruck erzeugten Vorschriften haben eine Tragweite, die noch keiner überschaut."
Quelle: UD
 
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