Klimawandel

Schutz vor Klimawirkungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein zweigleisiges Forschungskonzept für den nachhaltigen Klimaschutz. Es geht um Technologien, Verfahren und Strategien zur Emissionsminderung und zur Adaptation an Klimaveränderungen

19.01.2005

Die Klimaforschung der letzten Jahrzehnte hat nicht nur unser Verständnis für Prozesse des Klimawandels vertieft, sondern auch deutlich gemacht, dass weitere und verstärkte Bemühungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen unternommen werden müssen. Zugleich hat die Forschung in erhöhtem Maß unser Augenmerk darauf gelenkt, dass bereits heute Klimatrends und Extremwetter steigenden Einfluss auf Wirtschafts-, Gesellschafts- und Lebensbereiche in allen Regionen der Welt besitzen. Die Hochwasser an Elbe und Oder, die wiederkehrenden Herbststürme oder die Folgen extremer Sommerhitze verdeutlichen schlaglichtartig die hohe volkswirtschaftliche Relevanz einer verbesserten Anpassung an Klima- und Wettertrends.

Das BMBF wird mit seiner Fördermaßnahme das Spektrum des nachhaltigen Klimaschutzes verbreitern, indem es parallel zur unverzichtbaren Minderung der Treibhausgasemissionen ("Schutz des Klimas") schon mittelfristig wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen von Anpassungsmaßnahmen ("Schutz vor Klimawirkungen") auslotet. Beide Aspekte des Klimaschutzes sind Gegenstand der Förderung:

Teilaspekt A: Minderung der Treibhausgasemissionen
Dieser Teilaspekt konzentriert sich auf die Entwicklung neuer Technologien, Verfahren, Produkte und Strategien, mit denen eine deutliche Emissionsminderung klimarelevanter Gase, insbesondere aus industriellen Prozessen, erreicht werden kann.

Teilaspekt B: Anpassung an Klimatrends und Extremwetter
Dieser Teilaspekt zielt auf die Entwicklung, Umsetzung und Verbreitung von Techniken und Strategien für eine effektive und effiziente Anpassung an das gegenwärtige Klima mit seinen Wetterextremen und seinen absehbaren Veränderungen. So ergeben sich in Wirtschaft, Verwaltung und Planung bereits heute operationelle Risiken, aber auch Chancen für neue Produkte und Dienstleistungen, für neue Geschäftsprozesse und komparative Vorteile gegenüber Wettbewerbern und für eine nachhaltige Vorsorge für die weitere Entwicklung.

Die Fördermaßnahme zielt vor allem auf die Bedarfslage von Unternehmen und Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Gefördert werden daher zum einen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die eine kurzfristige Umsetzung von Technologien, Produkten, Dienstleistungen, Verfahren und Strategien zur Emissionsminderung bzw. für eine verbesserte Anpassung zum Ziel haben. Zum anderen wird die Entwicklung mittel- bis langfristiger Innovationen zur Minderung von Emissionen sowie der Aufbau und die Weiterentwicklung von Kooperationsnetzwerken für eine verbesserte Anpassung unterstützt.

Die Ziele und Erträge der Forschung zum nachhaltigen Klimaschutz können nur erfolgreich sein, wenn sie ihre Adressaten in Wirtschaft, Politik und Verwaltung erreichen und in die breite Öffentlichkeit getragen werden. Gefördert wird daher auch die Entwicklung von Kommunikations- und Bildungskonzepten, welche die Vermittlung und den Transfer des erarbeiteten Wissens sicherstellen.

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen, hier ansässige Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen und juristische Personen mit Bezug zum ausgeschriebenen Zuwendungszweck.
Quelle: UD
 
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