Klimawandel

Unterstützung für Wirtschaftsprüfer beim Emissionshandel

Die Zeitschrift „Der Betrieb“ berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe vom 15.4.2005 über die Warnung der in Brüssel ansässigen europäischen Wirtschaftsprüfervereinigung Fédération de Experts Comptables Européens (FEE) vor den erheblichen Risiken des EU-Emissionshandels. Alle Wirtschaftsprüfer, die für Unternehmen tätig sind, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, sollten sich umfassende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Funktionsweise des Emissionshandels verschaffen.

22.04.2005

Bisher nicht bekannte Risken sieht die FEE in der Unerfahrenheit aller Beteiligten. Neben Wirtschaftsprüfern und betroffenen Unternehmen stünden auch die zur Prüfung der Emissionsbericht beauftragten Umweltgutachter vor neuen Herausforderungen. Der Wirtschaftsprüfer darf zwar grundsätzlich auf die Arbeit des Verifizierers zurückgreifen, muss sich aber zuvor von der Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens überzeugen. Generelle Voraussetzung ist die rechtzeitige Abstimmung zwischen Verifizierer und Abschlussprüfer, damit die entsprechenden Gutachten auch rechtzeitig vorliegen.

Ein weiteres Problem sieht die europäische Wirtschaftsprüfervereinigung in der Unerfahrenheit aller Beteiligten. Es werden Zweifel geäußert, ob die notwendigen Informationen wirklich vorliegen werden. Diese Befürchtung ist nach Auffassung von Moritz Lehmkuhl, Geschäftsführer der Sustainable Partner GmbH in München nicht ganz unberechtigt. „Wir sind immer wieder erstaunt, wie unzureichend die Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens teilweise informiert sind. Sie verlassen sich auf ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Denen ist aber oftmals gar nicht bewusst, dass ihre Kunden dem Emissionshandel unterliegen“ gibt der Experte zu bedenken.

In vielen Unternehmen liegt das Thema Emissionshandel in der Zuständigkeit der Umweltabteilungen. Finanz- und Rechnungswesen wurden kaum involviert. Dabei sind unter anderem monatliche Rückstellungen für getätigte CO2 Emissionen zu bilden, erläutert Umweltgutachter und SAP-Experte Andreas von Saldern. „Viele Unternehmen haben ein CO2-Berichtswesen aufgebaut, das sich bisher nur an den Anforderungen des TEHG und der EU Monitoring Guidelines orientiert. Die „Grundsätze der elektronischen Buchführung“ und die Anforderungen der verschieden Rechnungslegungsvorschriften wie HGB, EStG, IAS/IFRS bzw. US- GAAP sind dabei nicht berücksichtigt worden,“ berichtet der Geschäftsführer der Esolutions GmbH. So manchem Leiter Rechnungswesen bereitet nun Kopfschmerzen, dass er monatliche Rückstellungen z.T. in Höhe des Geschäftsergebnisses tätigen soll, die auf Daten einer nicht validierungsfähigen Softwarelösung beruhen, oftmals Excel.

Bei anderen Unternehmen wurde die Rückstellungsbildung in den ersten Monaten schlicht übersehen. Hinzu kommt, dass die EU- Monitoring Guidelines Fehler bis zu 7,5% tolerieren. Ob Wirtschaftsprüfer eine solche Datenbasis als ausreichend erachten werden, ist zumindest diskussionswürdig. Um Überraschungen beim Jahresabschluss zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig das Gespräch mit ihren Wirtschaftsprüfern suchen, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können.

Bei solch umfangreichen Fragestellungen ist offenkundig, dass die ordnungsgemäße Durchführung von Abschlussprüfungen bei Unternehmen, die dem Treibhausgashandel unterliegen, für deren Wirtschaftsprüfer eine umfassende Einarbeitung in die Materie erfordert. Hierbei leisten Consultingfirmen wie etwa die Münchner Sustainable Partner durch die Organisation von Veranstaltungen zur Bilanzierung des Emissionshandels Hilfestellung. Die Frage der Bilanzierung des Emissionshandels gilt unter Fachleuten als äußerst komplex.
Quelle: UD
 
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