Klimawandel

CO2-Handel: Engpass bei Behörden

Bis zum 1. März 2006 müssen erstmals Unternehmen, die dem europaweitem CO2 - Treibhausgashandel unterliegen, die Höhe der in 2005 getätigten CO2-Emissionen an die Behörden melden. Da dem Emissionsbericht zentrale Bedeutung zur Festlegung der Abgabeverpflichtung in Millionenhöhe zukommt, muss der Bericht zuvor durch einen externen Sachverständigen verifiziert werden. Obwohl nur noch 96 Werktage bis zur spätesten Abgabe des verifizierten Berichts zur Verfügung stehen, gibt es in Deutschland noch keine Regeln, wie diese Überprüfung erfolgen soll.

27.10.2005

Auch in anderen Ländern sind Verzögerungen eingetreten. Deshalb hatten die Europäische Kommission und die International Emissions Trading Association (IETA) Vertreter von Industrie, Behörden und Verifizieren am 12. Oktober zum Erfahrungsaustausch beim ersten „EU-ETS Verification Day“ eingeladen. Die EU-Kommission unterstützt jene Mitgliedsstaaten, die in zeitliche Verzögerung geraten sind, indem sie in anderen Ländern bereits erarbeitete Lösungen pooled und allen Ländern zur Verfügung stellt.

Monitoringkonzept hat zentralen Stellenwert für die Verifizierung

Jene Unternehmen, die dem CO2-Treibhausgashandel unterliegen, mussten der zuständigen Behörde bis zum 31.12.2004 in einem „Monitoringkonzept“ mitteilen, wie sie CO2 bestimmen und dieses Monitoringkonzept durch die Behörde billigen lassen. „Circa 30% der betroffenen Unternehmen in Deutschland haben bisher von den Behörden diese „Billigung“ immer noch nicht erhalten“, schätzt Andreas von Saldern, Geschäftsführer und Umweltgutachter der ESolutions GmbH, die Situation ein. „Nun rollt das nächste Problem auf sie zu.“

Abweichungen von den Monitoringkonzepten bedürfen der Genehmigung

Im Rahmen des „EU-ETS Verification Day“ berichteten Verifizierungsunternehmen von ihren Erfahrungen aus den Voraudits der vergangenen Wochen. Rund 50% der überprüften Betriebe wichen demnach in ihrer täglichen Praxis von den genehmigten Monitoringkonzepten ab und stellen jetzt Änderungsanträge bei den zuständigen Behörden. Sollte dieser Prozentsatz nur annähernd korrekt sein, könnte es zu erheblichen Engpässen bei den zuständigen Behörden kommen. Betroffene Unternehmen könnten dann nicht mehr rechtzeitig eine Billigung ihres Vorgehens erhalten. International wird davon ausgegangen, dass bei nicht genehmigten Monitoringkonzepten die Verifizierung bis zum Vorliegen der fehlenden Genehmigung unterbrochen werden soll. So lautet eine Empfehlung der IETA.

Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten empfiehlt Andreas von Saldern den Betrieben eine kurzfristige Überprüfung, ob sie von den im vergangenen Herbst eingereichten Monitoringkonzepten abweichen. Falls Abweichungen bestehen, sollten die Monitoringkonzepte umgehend angepasst und den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden. Je eher diese Anträge gestellt werden, desto höher ist die Chance, noch rechtzeitig eine Genehmigung zu erhalten.

Umgehende Voraudits empfohlen

„Bis zum spätesten Abgabetermin des verifizierten CO2-Emissionsberichts stehen nur noch gut 80 Werktage zur Verfügung“, erinnert der Umweltgutachter. Zwar liegen noch nicht alle Vorschriften und formalen Anforderungen fest. Die Rahmenregelung sind jedoch so klar, dass spätestens jetzt mit den Voraudits begonnen werden sollte. Werden dabei Abweichungen entdeckt, kann jetzt noch gegengesteuert oder die erforderliche Genehmigung beantragt werden. Vier Wochen vor Ende der Abgabefrist könnte dies hingegen eventuell unmöglich sein. „Ein Brennstoff etwa, der vor Monaten verbrannt worden ist, lässt sich eben nicht mehr auf seinen Heizwert analysieren“, gibt Andreas von Saldern zu bedenken. „Solche Probleme lassen sich aber durch rechtzeitige Vorbereitung vermeiden.“
Quelle: UD
 
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