Klimawandel

Deutschland erfüllt die Bedingungen der flexiblen Kyoto-Mechanismen

Ab 2008 können deutsche Unternehmen Emissionsminderungen im Ausland erzielen und sich diese dann in Deutschland beim EU-Emissionshandel anrechnen lassen. Fachleute überprüften im Auftrag des Sekretariates der UN-Klimarahmenkonvention, ob Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen des Kyoto-Protokolls für die Nutzung der flexiblen Mechanismen (Emissionshandel, Joint Implementation, Clean Development Mechanism) erfüllt. Sie haben bestätigt: Deutschland erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen.

24.07.2007

Die Experten werden der Klimakonferenz im Dezember 2007 in Bali empfehlen, dass Deutschland an den flexiblen Mechanismen teilnehmen kann. Die Bestätigung durch die Klimakonferenz gilt als Formsache. Der Vizepräsident des Umweltbundesamtes Dr. Thomas Holzmann begrüßte das Votum: "Damit herrscht nun Sicherheit für alle Beteiligten. Emissionsminderungen aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern können in Deutschland angerechnet werden." Noch im Verlauf dieses Jahres führen alle Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, derartige Überprüfungen durch. Nur falls die Staaten die geforderten Kriterien erfüllen, können sie in den Jahren 2008 bis 2012 die flexiblen ökonomischen Instrumente des Kyoto-Protokolls nutzen.
 
Das Kyoto-Protokoll bietet den Industriestaaten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, die eingegangenen Verpflichtungen auch mit den so genannten flexiblen Instrumenten zu erfüllen. Indem die Kyoto-Vertragsstaaten kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung im Ausland nutzen, können sie ihre vorgesehenen nationalen Ziele künftig einfacher erreichen. Bevor die Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifizierten, solche Formen der Emissionsminderung jedoch nutzen können, müssen sie bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das Land hat qualitativ hochwertige Inventare für die Emissionen der Treibhausgase bereitzustellen. Dies sichert das Umweltbundesamt (UBA) als Koordinationsstelle in Deutschland.
 
Für die Berechnung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Inventare muss der Sachverstand des jeweiligen Landes im Rahmen eines Nationalen Systems der Emissionsberichterstattung zusammengeführt werden. Für die Abwicklung und Kontrolle der Mechanismen sind Nationale Register aufzubauen. Eine internationale Expertengruppe bestätigte, dass Deutschland die Zulassungsanforderungen rundum erfüllt und damit künftig an den flexiblen Mechanismen teilnehmen kann.
  
Zu den ökonomisch flexiblen Instrumenten, die der Minderung der Treibhausgasemissionen dienen, zählen der Emissionshandel und zwei Formen zwischenstaatlicher Projekte: Beim Joint Implementation (JI) arbeiten zwei industrialisierte Länder an gemeinsamen Klimaschutzprojekten. Bei dem Clean Development Mechanism (CDM) kooperieren ein Entwicklungs- oder Schwellenland mit einem der industrialisierten Länder. Mit diesen Instrumenten lassen sich Emissionsminderungen dort realisieren, wo das günstigste Verhältnis zwischen Verminderung der Treibhausgasemissionen und den erforderlichen Minderungskosten besteht.
Quelle: UD
 
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