Bundeskabinett beschließt CCS-Gesetz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS) beschlossen. Gabriel: „Kohlekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden. CCS könnte da eine Perspektive bieten. Wir müssen jetzt untersuchen, ob die Technik im industriellen Maßstab funktioniert. Dabei erteilen wir CCS mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck. Im Gegenteil: Der Entwurf sieht hohe Umweltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste ist dabei: Die Speicher müssen auf Dauer sicher sein.“
03.04.2009
Im Jahr 2015 wird der Bund die Erfahrungen mit den Demonstrationsvorhaben aus dem In- und Ausland auswerten. Dann wird geklärt, inwieweit die im Gesetz festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards nachgewiesen werden können und ob CCS technisch und wirtschaftlich ein gangbarer Weg ist. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden.
Für die Bundesregierung steht weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Vordergrund ihrer Klimaschutzstrategie. Die im europäischen Emissionshandel festgelegte und ab 2013 jährlich um 1,74 Prozent sinkende Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen sichert die Einhaltung der Klimaschutzziele. Ob Kraftwerksbetreiber dabei auf mehr Effizienz, den Wechsel von Brennstoffen oder einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien setzen, bleibt ihnen überlassen. Aufgabe des Staates ist es, klare gesetzliche Vorgaben für eine umweltverträgliche Nutzung von CCS zu machen, wenn Unternehmen diesen Weg gehen wollen.