Klimawandel
Emissionshandel: Versteigerung der Zertifikate in Deutschland startet 2010
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Einstieg in die Versteigerung von Emissionsberechtigungen beschlossen. Gabriel: „Die Versteigerung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Effizienz des Emissionshandels zu verbessern.“ Mit der Versteigerungsverordnung setzt der Bund auf das bereits bewährte Konzept, nach dem die Emissionszertifikate am einfachsten und sichersten dort angeboten werden, wo auch der normale Handel der Berechtigungen stattfindet: an einer bestehenden europäischen Emissionshandelsbörse.
08.06.2009
„Dort erreichen wir alle Emissionshändler, und dort können wir die bestehenden professionellen Aufsichts- und Abwicklungsstrukturen für die Versteigerung nutzen. Das ist kostengünstig für Wirtschaft und Verwaltung, nutzt die Kräfte des Marktes und setzt Maßstäbe auch für die größeren Versteigerungsmengen ab 2013“, so Gabriel.
Die vom Kabinett verabschiedete Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012) bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Sie regelt insbesondere die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den Betreibern von Kraftwerken nicht kostenlos zugeteilt wurden. Die Stromkonzerne hatten den wirtschaftlichen Wert dieser Berechtigungen bei der Kalkulation des Strompreises ohnehin schon eingerechnet. Für die Versteigerungen in den kommenden drei Jahren (2010 bis 2012) sieht die Verordnung vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen in der Form der dort gehandelten Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfindet. Welche der Börsen hierfür am besten geeignet ist, wird sich im Laufe des Jahres in einem Vergabeverfahren entscheiden.
Die Versteigerung selbst wird nach dem bei solchen Transaktionen üblichen, einfachen Verfahren durchgeführt. Für die Börsenaufsicht und die Abwicklung der erfolgreichen Gebote gelten dieselben Regeln wie beim sonstigen Börsenhandel. Damit bleiben die besonderen Vorteile des Emissionshandels auch bei der Versteigerung erhalten da beim Emissionshandel Angebot und Nachfrage aller Marktteilnehmer den aktuellen Wert der Emissionszertifikate bestimmen. Nach der Versteigerungsverordnung sind staatliche Eingriffe in den Preisbildungsprozess nur für solche Ausnahmefälle vorgesehen, bei denen einzelne Bieter versuchen sollten, durch ihre Gebotsabgabe den Versteigerungspreis zu manipulieren und damit den Prozess zu missbrauchen.
Die Versteigerungsverordnung enthält eine ausdrückliche Öffnungsklausel, nach der auch andere EU-Mitgliedstaaten ihre Zertifikate auf der deutschen Handelsplattform versteigern können.
Mit dem beschlossenen einfachen, transparenten und kostengünstigen Konzept für die Versteigerung an der Börse knüpft die Bundesregierung an den sehr erfolgreichen Zertifikatsverkauf seit Anfang 2008 an. Dieser börsennahe Ansatz wird auch auf die europäische Diskussion Einfluss nehmen, die derzeit zur Gestaltung der Versteigerung im Hinblick auf die weitaus größeren Versteigerungsmengen in der dritten Handelsperiode mit 100 Prozent Auktion im Stromsektor beginnt.
Die vom Kabinett verabschiedete Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012) bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Sie regelt insbesondere die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den Betreibern von Kraftwerken nicht kostenlos zugeteilt wurden. Die Stromkonzerne hatten den wirtschaftlichen Wert dieser Berechtigungen bei der Kalkulation des Strompreises ohnehin schon eingerechnet. Für die Versteigerungen in den kommenden drei Jahren (2010 bis 2012) sieht die Verordnung vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen in der Form der dort gehandelten Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfindet. Welche der Börsen hierfür am besten geeignet ist, wird sich im Laufe des Jahres in einem Vergabeverfahren entscheiden.
Die Versteigerung selbst wird nach dem bei solchen Transaktionen üblichen, einfachen Verfahren durchgeführt. Für die Börsenaufsicht und die Abwicklung der erfolgreichen Gebote gelten dieselben Regeln wie beim sonstigen Börsenhandel. Damit bleiben die besonderen Vorteile des Emissionshandels auch bei der Versteigerung erhalten da beim Emissionshandel Angebot und Nachfrage aller Marktteilnehmer den aktuellen Wert der Emissionszertifikate bestimmen. Nach der Versteigerungsverordnung sind staatliche Eingriffe in den Preisbildungsprozess nur für solche Ausnahmefälle vorgesehen, bei denen einzelne Bieter versuchen sollten, durch ihre Gebotsabgabe den Versteigerungspreis zu manipulieren und damit den Prozess zu missbrauchen.
Die Versteigerungsverordnung enthält eine ausdrückliche Öffnungsklausel, nach der auch andere EU-Mitgliedstaaten ihre Zertifikate auf der deutschen Handelsplattform versteigern können.
Mit dem beschlossenen einfachen, transparenten und kostengünstigen Konzept für die Versteigerung an der Börse knüpft die Bundesregierung an den sehr erfolgreichen Zertifikatsverkauf seit Anfang 2008 an. Dieser börsennahe Ansatz wird auch auf die europäische Diskussion Einfluss nehmen, die derzeit zur Gestaltung der Versteigerung im Hinblick auf die weitaus größeren Versteigerungsmengen in der dritten Handelsperiode mit 100 Prozent Auktion im Stromsektor beginnt.
Quelle: UD / na