Mögliche CO2-Endlager unter Hamburg, Berlin und Nordseeinseln
Greenpeace veröffentlichte jetzt eine Deutschlandkarte, die zeigt, welche Standorte geologisch laut Bundesanstalt für Geowissenschaften für mögliche CO2-Endlager in Frage kommen. Die 408 Standorte vor allem im norddeutschen Raum unter Hamburg, den Nordseeinseln und unter Berlin wollte die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) bisher nicht bekannt geben. Greenpeace fordert Umweltminister Norbert Röttgen auf, alle betroffenen Gemeinden und Regionen über die für möglich befundenen Endlagerkapazitäten zu informieren, bevor das die Speicherung regelnde CCS-Gesetz demnächst ins Kabinett eingebracht wird.
15.02.2011
Die Greenpeace-Karte zeigt, dass sich große Endlagerpotentiale vor allem in Ostfriesland von Bremerhaven bis Oldenburg und Emden, unter den ostfriesischen Inseln Spiekeroog und Langeoog, sowie im schleswig-holsteinischen Wattenmeer befinden. Weitere potentielle CO2-Endlagerstätten befinden sich unter dem Ballungsraum Hamburg-Billstedt, sowie bei Sittensen zwischen Hamburg und Bremen. Auch im Südosten von Berlin bei Königs Wusterhausen, in Nordrhein-Westfalen, zwischen Paderborn und Höxter, in Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe von Pasewalk und östlich von München bei Waldkraiburg sind weitere Areale zu finden.
Das vorliegende CCS-Gesetz lehnt Greenpeace als übereilten Einstieg in die kommerzielle CO2-Verpressung ab. Der Gesetzentwurf wird der Notwendigkeit, das Klimagas über 10.000 Jahre sicher unter der Erde zu verwahren, in keiner Weise gerecht. Selbst die Versicherungsbranche hält die Risiken für ein Wiederaustreten von CO2 für unkalkulierbar und für nicht versicherbar. „Deswegen versucht Umweltminister Röttgen derzeit rechtliche Tricks und Finten, um aus diesem Problem rauszukommen. Aber das ist Augenwischerei", so Smid.
Greenpeace hatte bereits im Juni 2010 um Auskunft über CO2-Endlager gebeten. Die BGR verweigert bisher die Herausgabe der Standortinformationen mit unterschiedlichen Begründungen. Nun musste die Behörde die Daten nach dem Umweltinformationsgesetz herausgeben, wollte aber die Veröffentlichung der Daten nach dem Urheberschutzgesetz (§ 53) untersagen. Ein extra von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt aber zu dem Ergebnis, dass „harte Fakten" grundsätzlich nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen und eine Tabelle im Excelformat nicht die schöpferische Tiefe erreicht, um urheberrechtlich schützenswert zu sein.