Elektroschrott: Hohe Bußgelder für Rücknahme-Verweigerer
Alle Elektronik beim Händler - ob stationär oder online- einfach wieder zurückgeben? Das ist die Idee bei der Elektroaltgeräteverordnung. Blöd nur, dass die Verordnung dem Realitätstest nicht standhält. Harsche Bußgelder sollen jetzt nachhelfen.
10.01.2017
Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 Quadratmeter Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 Quadratmeter Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektrotgeräte kostenlos zurücknehmen. Es müssen sowohl Altgeräte beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1) als auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, auch wenn kein Neugerät gekauft wird (0:1). Auch B2B-Vertreiber sind zur Rücknahme von Kleingeräten aus privaten Haushalten verpflichtet.
Soweit die Theorie. In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme schleppend, da das Gesetz keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsieht. Nur wer Geräte zurücknimmt und vergisst, die Mengen zu melden, musste bislang Bußgelder fürchten. Handelsverbände riefen zum Boykott der Rücknahmepflicht auf. Der Ehrliche war der Dumme.
Das Bundeskabinett hat Anfang November eine Änderung des Gesetztes beschlossen, die bis zu 100.000 Euro Bußgeld für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber vorsieht. Laut Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand soll am 1. Juni 2017 in Kraft treten.