Plastik & Müll

Wilder Müll als wachsendes Problem

Sommerzeit ist Frischluft-Zeit: Vom gemeinsamen BBQ mit Freunden im Park sowie Picknicken am See bis hin zum Open-Air-Musikfestival und zum Camping – ganz Deutschland genießt das gute Wetter. Doch, auch wenn sich die warme Saison langsam dem Ende zuneigt, ihre Spuren hinterlässt sie allemal.

04.09.2018

Wilder Müll als wachsendes Problem

Es sind die liegengelassenen Glasflaschen, Lebensmittel, Zelte und teils sogar Wohngegenstände, welche die Bilanz des Sommerspaßes trüben und nur noch entfernt an die Ausgelassenheit der vergangenen Wochen erinnern. Wer seine Abfälle in freier Natur ausmustert, muss allerdings mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Einfach ausrangiert: Immer mehr Abfalldelikte

Die Mülltrennung wird in den allermeisten deutschen Haushalten so penibel durchgeführt wie in nur wenigen anderen Ländern. Dennoch steigt gleichzeitig die Anzahl abfallbezogener Umweltdelikte stetig. Rund 17.349 Verfahren wegen rechtswidriger Müllentsorgung oder sonstiger Verunreinigungen von Gewässern, Luft und Erdboden führten die Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik im Jahre 2015 durch – eine Steigerung um 4,5 Prozent im Gegensatz zum Vorjahr, mit steigender Tendenz. Das große Sorgenkind: der sogenannte Sperrmüll, der, aufgrund seiner „Sperrigkeit“, nicht in die regulären Container der Müllabfuhr passt.

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Rechtswidrige Abfallentsorgung: Hohe Bußgelder drohen

Die rechtswidrige Müllentsorgung ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) kann das vorsätzliche oder fahrlässige Entsorgen oder (Ab-)Lagern von Haus- sowie Sperrmüll abseits der hierfür vorgesehenen und bereitgestellten Müllanlagen mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Dabei ist die konkrete Höhe der Geldbuße abhängig vom Umwelt-Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Gemäß § 69 Abs. 2 KrWG können Bußgelder hierbei grundsätzlich in Höhe von maximal 100.000 Euro verhängt werden. 

Grundgedanke dieses verhältnismäßig großen Spielraums ist die Sicherstellung einer einzelfallbedingten Angemessenheit: Wer einen alten Kühlschrank ausrangiert, muss schärfer zur Rechenschaft gezogen werden, als eine Person, welche nur einzelne Gegenstände des Hausmülls illegal entsorgt. Zudem werden Privatverbraucher als Verursacher weniger drastisch sanktioniert als Betriebe. Insgesamt kann es den privaten Täter bereits bis zu 100 Euro kosten, wenn auch nur einzelne unbedeutende Gegenstände wahllos weggeworfen werden. Handelt es sich bei dem ausrangierten Dingen um ätzende Flüssigkeiten oder scharfe Kanten, so kann die Geldbuße schnell auf bis zu 300 Euro ansteigen. Besonders kostspielig ist das Rauchen bei Waldbrandgefahr: Wer auch nur seinen Glimmstängel anzündet, auf den kann ein Bußgeldbescheid in Höhe von bis zu 50.000 Euro zukommen.

Des Weiteren ist die illegale Müllentsorgung nicht immer als Ordnungswidrigkeit zu werten, sondern kann unter Umständen auch eine Straftat nach § 326 StGB verkörpern. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine solche Art von Müll handelt, der eine anhaltende Verschmutzung von Gewässer, Boden oder Luft zu bewirken kann – etwa, wenn ein alter Pkw im Wald, statt auf dem Schrottplatz, entsorgt wird. Dabei besteht das Risiko, dass Benzin aus dem Wagen austritt und den Boden verunreinigt. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer solchen Straftat, so muss sie entsprechende Ermittlungen einleiten. Täter können sich, zuzüglich einer Geldstrafe, einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren ausgesetzt sehen.

Müll sollte immer ordnungsgemäß entsorgt werden.

Umweltsünder: Geld als Motivation

Führt man sich die steigende Anzahl dieser Umweltdelikte in Deutschland vor Augen, folgt der Rückschluss, dass sich viele Menschen von den auf die illegale Abfallentsorgung ausstehenden Strafen nicht einschüchtern lassen. Die erhoffte abschreckende Wirkung werde insgesamt nicht erzielt, so beispielsweise auch Peter Meiwald, umweltpolitischer Sprecher der Grünen. Doch, woran liegt dies? Ganz einfach: Es ist letztlich der Faktor der Kostenersparnis, der sich zumeist über das vermeintlich ausgeprägte Umweltbewusstsein der Deutschen emporhebt. Wer Sperrmüll entsorgen möchte, der muss blechen. Zwar bieten einige Entsorgungsbetriebe in manchen Gemeinden bis zu zwei Mal jährlich eine unabhängige sowie gebührenfreie Sperrmüllabholung an; doch genügt dieser Service offenkundig nicht, um erfolgreich gegen das Problem der wilden Mülldeponierung anzukämpfen. Auch in solchen Kommunen, in denen diese Dienstleistung angeboten wird, ist teils ein Anstieg des wilden Mülls zu verzeichnen – in anderen wiederum, in denen diese Möglichkeit nicht besteht, manchmal auch ein Rückgang. Eine Tendenz lässt sich daher nicht ausmachen.

Die Ausmaße des Müllproblems sind enorm. Eine von der Deutschen Presse-Agentur im Jahre 2015 durchgeführte Umfrage unter den größten Gemeinden ergab, dass sich die zur Beseitigung des illegal abgestellten Abfalls aufgebrachten Kosten im Bereich von vielen Tausend Euro bewegen. Fakt ist: Die illegale Abfallentsorgung ist ein für den Staat kostspieliges Problem, das sich wiederum auf den Steuerzahler auswirken kann. Hoffnung schenken Personen wie Alex Ciocea, der den auf Festivals liegen gelassenen Abfall recycelt: Aus den ausgemusterten Zelten entstehen gehäkelte Taschen, Mützen oder Ähnliches.

Quelle: UD/pm
 

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