LEDs und Energiesparlampen richtig entsorgen
Früher waren die Dinge ein wenig einfacher: Hatte die alte Glühbirne ausgedient, durfte sie mit dem Hausmüll entsorgt werden. Glühbirnen enthielten keine Inhaltsstoffe, die eine Umweltbelastung darstellen - sie bestanden ausschließlich aus Glas und Metall. Anders sieht es bei Leuchtmitteln wie LEDs oder Energiesparlampen aus: Obwohl diese Leuchtmittel im Betrieb umweltschonend sind, stellen Sie speziell bei der Entsorgung doch ein Problem dar. Was müssen Verbraucher also beachten, wenn sie moderne LEDs und Energiesparlampen entsorgen wollen?
27.04.2017
Die Entsorgung von Leuchtmitteln wird in der "WWWE - Waste of Electrical and Electronic Equipment"-Richtlinie ("Europäische Richtlinie über die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten") geregelt. Des Weiteren gibt es auch gesetzliche Vorgaben - diese finden sich im Elektrogesetz. Der Verbraucher wird relativ schnell feststellen, dass Halogenlampen und klassische Glühbirnen mit dem Haus- oder Reststoffmüll entsorgt werden dürfen. Derartige Leuchtmittel enthalten nämlich keine umweltrelevanten Stoffe. Zu beachten ist, dass Glüh- und Halogenlampen nicht in den Glascontainer dürfen - das Lampenglas hat nämlich eine andere Beschaffenheit als ein gewöhnliches Flaschenglas.
Ist eine Energiesparlampe kaputt, darf diese aber nicht in den Restmüll. Bei Energiesparlampen handelt es sich um Kompaktleuchtstofflampen, die einen geringen Quecksilbergehalt haben. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Entsorgung notwendig. Schlussendlich ist Quecksilber giftig. Vorsicht ist dann geboten, wenn die Energiesparlampe zu Bruch geht. Der Verbraucher sollte den Raum lüften und die Scherben vorsichtig einsammeln. Jedoch ist es ratsam, wenn die Scherben mit einem festen Papier oder Karton zusammengekehrt werden; ein Staubsauger oder Besen kann die giftigen Dämpfe nämlich aufwirbeln, sodass es zu einer gesundheitlichen Belastung kommt. Die feinen Splitter kann der Verbraucher mit einem feuchten Tuch aufwischen. Handelt es sich um einen Teppichboden, sollte Klebeband verwendet werden. Wichtig ist, dass der Verbraucher Handschuhe trägt, damit er mit den Splittern nicht in Kontakt kommt. Die Scherben werden in weiterer Folge luftdicht verpackt und zum Wertstoffhof gebracht.
Die richtige Entsorgung entlastet die Umwelt
Auch LED Lampen müssen gesondert entsorgt werden. Auch wenn die LEDs kein Quecksilber enthalten, so gibt es LED-Chips und elektronische Bauteile, die auch unter die Elektrogesetz-Bestimmungen fallen. Heute gibt es bereits private und öffentliche Sammelstellen - hier kann der Verbraucher seine kaputten Leuchtmittel abgeben, die in weiterer Folge recycelt werden. Zu den Sammelstellen gehören kommunale Recycling- und Wertstoffhöfe und auch diverse Annahmestellen, die sich in Einzel- und Großhandelsgeschäften befinden. Aber nicht nur LED- und Energiesparlampen müssen fachgerecht entsorgt werden. Auch Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Quecksilberdampf- und andere Hochdruckentladungslampen, Natrium-Dampflampen und Induktionslampen dürfen ebenfalls nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die fachgerechte Entsorgung führt dazu, dass die Lampen recycelt werden können; die Zahlen belegen, dass der Restmüll um 95 Prozent reduziert werden konnte. Es lohnt sich also, wenn der Verbraucher zur Sammelstelle geht.
Die falsche Entsorgung kann teuer werden
Vor allem auch, weil das sorglose Wegwerfen auch teuer werden kann. Wird eine Energiesparlampe mit dem Hausmüll entsorgt, kann mitunter ein Bußgeld verhängt werden. Die Höhe ist - je nach Bundesland - unterschiedlich. In Bremen kann bereits eine falsch entsorgte Energiesparlampe bis zu 400 Euro kosten. In vielen anderen Bundesländern liegen die Preise zwischen 100 Euro und 200 Euro. Werden mehrere Energiesparlampen gleichzeitig entsorgt, kann das Bußgeld auch bis zu 1.000 Euro betragen - so etwa in Hamburg. Wer also auf die richtige Entsorgung achtet, wird einerseits die Umwelt und andererseits seinen Geldbeutel entlasten.