Werbeschwindel bei Klimaanlagen erhitzt Gemüter
Mitten in der aktuellen Hitzewelle müssen Konsumenten und Verbraucherschützer einen kühlen Kopf bewahren. So wirbt eine ganze Reihe von Klimageräteherstellern und -händlern mit "irreführenden Klimaschutzargumenten", wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) festgestellt hat. Ihre Produkte fressen häufig deutlich mehr Strom als angegeben. Der vzbv und sechs Verbraucherzentralen haben 35 Unternehmen abgemahnt, die für Klimaanlagen "fehlende, falsche oder scheinbar positive Angaben" zu Energieeffizienz und Verbrauch machten.
16.08.2010
"Die meisten Hersteller und Händler haben umgehend auf die Abmahnung reagiert", heißt es von vzbv-Juristin Katja Mrowka auf Nachfrage. Sie haben eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Davor kennzeichneten die Unternehmen ihre Produkte teilweise gar nicht oder falsch. In einigen Fällen versahen die Unternehmen mobile Klimageräte mit Hinweisen wie "voll ökologisch" oder "hoch effizient", obwohl die Anlagen einen besonders hohen Stromverbrauch aufwiesen. Aus dem Grund verklagten die Verbraucherschützer etwa den Hersteller De'Longhi. Das Unternehmen warb für ein Klimagerät mit der Bezeichnung "Öko". Auf der Skala von A bis G schaffte es das Modell jedoch nur in die Energieeffizienzklasse E.
Darüber hinaus ermahnte der vzbv einen Großteil der Unternehmen wegen klimaschädlicher Kältemittel, die sie als "umweltschonend" oder "umweltfreundlich" bezeichneten. Ihre Nutzung ist bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt. Neben den Herstellern verstießen einige Händler von Klimaanlagen gegen ihre Kennzeichnungspflichten. Die Verbraucherschützer mahnten beispielsweise Baumärkte wie Obi, Toom und Bauhaus oder auch den Versandhandel Otto ab. Vorgeschriebene Etiketten mit Angaben zu Effizienz und Verbrauch fehlten gänzlich oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten versehen.
Darüber hinaus ermahnte der vzbv einen Großteil der Unternehmen wegen klimaschädlicher Kältemittel, die sie als "umweltschonend" oder "umweltfreundlich" bezeichneten. Ihre Nutzung ist bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt. Neben den Herstellern verstießen einige Händler von Klimaanlagen gegen ihre Kennzeichnungspflichten. Die Verbraucherschützer mahnten beispielsweise Baumärkte wie Obi, Toom und Bauhaus oder auch den Versandhandel Otto ab. Vorgeschriebene Etiketten mit Angaben zu Effizienz und Verbrauch fehlten gänzlich oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten versehen.
Quelle: UD / pte