Geldanlage

Selbstkontrolle ist gut – Regulierung ist besser

Anlässlich des „Welttages der Sozialen Gerechtigkeit“ hat die Berliner NGO Facing Finance e.V. ihren Bericht "Dirty Profits 4" vorgestellt. Dieser belegt: Selbstverpflichtungen von Unternehmen und Banken sind nicht geeignet, Konflikte mit sozialen und ökologischen Standards zu Lasten von Mensch und Umwelt angemessen zu verhindern.

03.03.2016

Der in München vorgestellte Dirty Profits-Bericht deckt auch umfangreiche Defizite in den Selbstverpflichtungen der Unternehmen und Banken auf. Dies gilt besonders für die Bereiche Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz. 18 der 20 analysierten Unternehmen sind in einen oder mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Im Umwelt bzw. Klimabereich wurden bei 13 von 20 Unternehmen Konflikte festgestellt. Arbeitsrechtliche Verstöße wurden bei zehn Unternehmen dokumentiert, wohingegen sechs Unternehmen in Bezug auf Korruption auffällig wurden. „Wir dürfen es einfach den Banken und Unternehmen nicht selbst überlassen, für die Beachtung von Menschen- und Umweltrechten allein und hinter verschlossenen Türen Sorge zu tragen“, fordert Thomas Küchenmeister von Facing Finance.

17 Autoren berichten exemplarisch über 50 Fälle von Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Ausbeutung und Umwelt- sowie Klimazerstörung. Dafür verantwortlich sind 20 global agierende Unternehmen, u.a ExxonMobil, Zara, Nestlé, HeidelbergCement sowie Sanofi, und ihren Finanzdienstleistern, u.a. Deutsche Bank und Allianz. Die 20 Unternehmen setzten im Jahr 2014 mehr als eine Billion Euro um und erzielten dabei einen Nettogewinn in Höhe von über 83 Milliarden Euro. Gegen acht dieser Unternehmen wurden Beschwerdeverfahren bei der OECD eingereicht.

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Finanzierte Klimazerstörung

Obwohl sich 16 der 20 analysierten Unternehmen längst auf Ausschlusslisten hunderter internationaler Investoren wiederfinden, halten die zwölf ausgewählten Finanzdienstleister des Dirty Profits-Berichtes an diesen fest. Allein in ExxonMobil, verantwortlich für bislang fast 47 Milliarden Tonnen klimazerstörender C02-Emissionen, wurden über 55 Milliarden Euro investiert.

Der Dirty Profits-Bericht belegt, dass fünf der zwölf ausgewählten Finanzinstitute, u.a. Allianz und BlackRock, Finanzbeziehungen zu allen 20 kontroversen Unternehmen unterhalten - die Deutsche Bank kommt auf 19 Unternehmen. Zu den größten Emittenten von Aktien- und Anleihen bzw. Kreditgebern der Unternehmen gehören u.a. HSBC (9,9 bzw. 2,2, Milliarden Euro) und die Deutsche Bank (7,9 bzw. 1,1 Milliarden Euro). Neben der Allianz ist auch u.a. Vanguard (74 Milliarden Euro) an allen kontroversen Unternehmen beteiligt, häufig im Auftrag Dritter als Vermögensverwalter.

Unternehmen sind nicht bereit Minimalstandards zu akzeptieren

Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsaktivitäten, finden bei den untersuchten Unternehmen und Banken bislang kaum Beachtung. Nur sechs der 20 Unternehmen erwähnen und/oder unterstützen die Leitprinzipien auf ihren Webseiten.

Ähnliche Werte zeigen die Finanzdienstleister. Nur drei von zwölf (u.a. die Deutsche Bank) erwähnen die Leitlinien als zu beachtenden Standard. Keine der sechs untersuchten Banken hat außerdem spezifische Richtlinien z.B. in Bezug auf
Zwangsarbeit bei Geschäftspartnern installiert.

„Die Hälfte der untersuchten Finanzinstitute ist noch nicht einmal bereit unverbindliche Minimalstandards wie den UN Global Compact zu unterzeichnen“, beklagt Thomas Küchenmeister. Nur fünf der zwölf ausgewählten Finanzinstitute folgen den Äquator-Prinzipien, einem freiwilligen Regelwerk von Banken zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei Projektfinanzierungen.

EU-Berichtspflicht sollte nicht auf große börsennotierte Unternehmen beschränkt werden

Sollen Umwelt- und Sozialstandards voll umfänglich Anwendung finden, müssen Finanzdienstleister Unternehmen ausschließen, die:

• fundamentale internationale Arbeits- und Menschenrechte missachten;
• massive Umweltzerstörung in Kauf nehmen;
• massiv von Korruption profitieren bzw. diese zum Teil des Geschäftsmodells erheben;
• kontroverse, geächtete Waffen herstellen;
• Geschäfte betreiben, die geltendes Völkerrecht verletzen oder die in Konfliktgebiete investieren.

Finanzdienstleister müssen zudem umfassendere Richtlinien installieren, die die Beachtung von Menschen- und Umweltrechten sicherstellen. Sie müssen außerdem einen einfach zugänglichen und effektiven Beschwerdemechanismus für Einzelpersonen oder Organisationen einrichten und in Bezug auf soziale und ökologische Auswirkungen ihrer Geschäfte transparenter werden.

Da dies auf freiwilliger Basis offensichtlich nicht hinreichend gelingt, müssen Finanzdienstleister und Unternehmen per Gesetz verpflichtet werden, vollständig Bericht zu erstatten, inwieweit ESG-Risiken in ihre Geschäftsentscheidungen einbezogen sind, bzw. welche sozialen und ökologischen Auswirkungen diese haben. Die Bundesregierung muss die Europäische Richtlinie (2014/95/EU) zur Offenlegung von nicht finanziellen Informationen durch Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2016 in deutsches Recht umsetzen und sollte diese Offenlegungspflicht nicht nur auf die größten, börsennotierten Unternehmen anwenden. Sie muss bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auch darauf achten, dass die Rolle und die Verantwortung der Finanzwirtschaft angemessen berücksichtigt wird.

Quelle: UD/pm
 

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