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Risikolebensversicherung: Wissenswertes zu Vertragsart, Steuerlast und Abschlusskriterien

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen – sie wird daher auch als Hinterbliebenen- oder Todesfallschutz bezeichnet. Alternativ können auch Geschäftspartner, Unternehmen oder Vereine als Begünstigte bestimmt werden.

26.02.2020

Risikolebensversicherung: Wissenswertes zu Vertragsart, Steuerlast und Abschlusskriterien

Während der Vertragslaufzeit zahlt der Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft. Diese wiederum sichert zu, den begünstigten Personen die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen, falls der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt. Dies gilt auch, wenn der Todesfall bereits kurz nach Vertragsabschluss eintritt: Obwohl dann nur wenige Beiträge eingezahlt werden konnten, erhalten die Hinterbliebenen dennoch die volle Versicherungsleistung. Die Kehrseite der Medaille: Ist die Versicherungsdauer abgelaufen, verfällt auch die Risikolebensversicherung. Die gezahlten Beträge werden nicht zurückgezahlt.

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Dennoch kann sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung lohnen. Im Todesfall wird bei einer abgeschlossenen Risikolebensversicherung ein finanzieller Betrag an die Angehörigen ausgezahlt. Das verhindert, dass die Angehörigen nach dem Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not geraten. Damit diese auch längerfristig ihren gewohnten Lebensstandard halten können, wird eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens empfohlen.

Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge hängt dabei von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören das Alter des Versicherungsnehmers bei Abschluss der Versicherung, die gewünschte Vertragslaufzeit, die Höhe der Versicherungssumme, die Einschätzung vorliegender Berufs- und Freizeitrisiken sowie bestehende Vorerkrankungen.

Wie ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung steuerlich zu behandeln?

Während bei einer Lebensversicherung bei der Auszahlung Einkommensteuerzahlungen fällig werden können, ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung für die Angehörigen meist steuerfrei. Wird die Auszahlungssumme angelegt, sind die späteren Erträge allerdings steuerpflichtig.

Auf den Auszahlungsbetrag der Risikolebensversicherung können Erbschaftssteuern fällig werden, sofern die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Für unverheiratete Paare gilt hier lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder sind die Freibeträge zwar relativ hoch – allerdings gelten sie für das gesamte Erbe. Sparkonten, Immobilien oder Aktienanlage müssen also ebenfalls berücksichtig werden. Will man die möglicherweise anfallende Erbschaftssteuer umgehen, sollte man daher zwei Risikolebensversicherungen „über Kreuz“ abschließen.

Risikolebensversicherung „über Kreuz“ abschließen

Bei einer Versicherung „über Kreuz“ schließt jeder Partner eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab. Sollte einer der Partner zu Tode kommen, erhält der jeweils andere den Auszahlungsbetrag steuerfrei – unabhängig von den gesetzlichen Freibeträgen. Versterben beide Partner, werden beide Lebensversicherungen an die Erben der Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Diese Variante der Risikolebensversicherung bietet sich nicht nur aufgrund steuerlicher Vorteile an: Eltern bieten ihren Kindern mit einer Über-Kreuz-Versicherung zudem die größtmögliche finanzielle Absicherung.

Verbundene Risikolebensversicherung

Lebens- oder Geschäftspartner können sich auch mit einer verbundenen Risikolebensversicherung finanziell für den Todesfall des anderen absichern. Diese verbundene Risikolebensversicherung ist ebenfalls eine reine Todesfallabsicherung ohne Kapitalaufbau – allerdings werden mit einer Versicherung hier gleich zwei Personen abgesichert. Dadurch ist eine verbundene Risikolebensversicherung deutlich günstiger als zwei separate Risikolebensversicherungen. Allerdings wird die Versicherungssumme hier auch nur einmal ausgezahlt: Beim ersten Todesfall einer der versicherten Partner während der Vertragslaufzeit.

Für den Hinterbliebenen besteht der Versicherungsschutz dann nicht mehr. Auch beim gleichzeitigen Tod beider Versicherungsnehmer, beispielsweise durch einen Unfall, wird nur eine Auszahlung an die Hinterbliebenen geleistet. Damit eignet sich die verbundene Risikolebensversicherung in erster Linie für verheiratete, aber kinderlose Paare oder Geschäftspartner.

Steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge

Die Versicherungsbeiträge der Risikolebensversicherung lassen sich bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung geltend machen. In den meisten Fällen vermindern sie die Steuerlast jedoch kaum: Der Maximalbetrag der Vorsorgeaufwendungen ist mit 1900 Euro für Angestellte und 2800 Euro für Selbstständige üblicherweise bereits mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Tarif mit Nachversicherungsgarantie vereinbaren

Eine Risikolebensversicherung sollte nach Möglichkeit immer eine Nachversicherungsgarantie enthalten. So kann die Versicherungssumme innerhalb der Vertragslaufzeit ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden – beispielsweise bei Familienzuwachs oder nach dem Kauf einer Immobilie.

Quelle: UD/cp
 

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