Spenden steuerlich absetzen – so geht’s
Aufgrund der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine, der Corona-Krise oder auch vergangener Naturereignisse wie dem Jahrhundert-Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vergangenes Jahr stieg hierzulande die Hilfsbereitschaft stark an.
15.09.2022
Hilfsorganisationen sammelten fleißig Spenden ein, um Bedürftigen unter die Arme zu greifen. Und auch Online-Bezahldienste wie PayPal und Co. bieten mittlerweile die Möglichkeit an, Geld an entsprechende Organisationen zu senden. Diese Hilfeleistung ist für viele eine Rettung in der Not. Auch wenn keine Gegenleistung erwartet wird, sollten steuerliche Ersparnisse dennoch nicht unbeachtet gelassen werden. Daher erfahren Sie nachfolgend alles Wissenswerte, damit Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen können und so die Steuerlast senken.
Spenden, die Sie steuerlich absetzen können
Am häufigsten werden Spenden in Form von Geld getätigt, jedoch sind auch Sachspenden wie beispielsweise Nahrungsmittel, Kleidung, Spielzeug, Hygieneartikel oder weitere Gebrauchsgegenstände üblich. Ebenso können Aufwands- und Vergütungsspenden erfolgen. Aufwandsspenden treten z.B. ein, wenn Sie sich bei einem gemeinnützigen Verein ehrenamtlich engagieren und sich Ausgaben wie Fahrtkosten nicht erstatten, sondern sich eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen. Bei einer Vergütungsspende verzichten Sie im Nachhinein auf die zuvor festgelegte Vergütung in Ihrem Verein.
Um die Spenden steuerlich abzusetzen, ist es dabei immer wichtig, dass der Spendenempfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist, die in Deutschland ansässig ist, z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen oder Stiftungen. In Ausnahmefällen können ebenfalls Spenden an Organisation aus einem EU- oder EWR-Staat von der Steuer abgesetzt werden.
Sachspenden und Unterhaltsleistungen
Bei Geldspenden kann die Höhe der Spende unmittelbar eingesehen werden. Anders verhält es sich bei Sachspenden. Bei solchen müssen Sie allgemeinhin den Marktwert heranziehen, den Sie bei Neuwaren der Rechnung oder Quittung entnehmen können. Bei Gebrauchtwaren ist der Wert hingegen einzuschätzen. Orientieren Sie sich hierzu beispielsweise an Verkaufsanzeigen und berücksichtigen Sie den ursprünglichen Kaufpreis, den Zustand sowie das Alter des Gegenstandes.
Übernehmen Sie sämtliche Unterhaltskosten für eine bedürftige Person, da Sie z.B. einen Kriegsflüchtling aufgenommen haben, können Sie die anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastung als eine Unterhaltsleistung steuerlich geltend machen.
Höhe, bei der Sie Spenden sofort absetzen können
Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte sind steuerlich sofort absetzbar. Sie sind bei der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben einzutragen, sodass sich Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert. Übersteigen Ihre Aufwendungen innerhalb eines Kalenderjahres die 20 Prozent, können Sie den Mehrbetrag auf das Folgejahr übertragen.
So setzen Sie Spenden von der Steuer ab
Sie setzen Spenden von der Steuer ab, indem Sie die Spendensummen abhängig von der Art der Spende in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben in der entsprechenden Anlage angeben. In dieser können auch verbleibende Spendenbeträge aus dem Vorjahr eingebracht werden.
So weisen Sie Spenden nach
Liegt Ihr Spendenbetrag unter 300 Euro, benötigen Sie keine spezielle Zuwendungsbescheinigung. Sie müssen dem Finanzamt lediglich einen vereinfachten Zuwendungsnachweis, z.B. einen Kontoauszug, vorlegen.
Spenden Sie jedoch über 300 Euro, ist eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster notwendig. Das entsprechende Dokument ermittelt Ihnen der Spendenempfänger, welcher diesen oftmals auch in elektronischer Form direkt an das Finanzamt weitergibt. Das Dokument muss dann nicht mehr dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung gesendet werden; der Nachweis ist aufgrund der Belegvorhaltepflicht allerdings aufzubewahren.
Sonderregelungen im Katastrophenfall
Im Falle Naturkatastrophen, Kriegen oder Hungersnöten müssen Sie spezielle Regelungen beachten, falls Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen wollen. Denn dann genügt auch bei Spenden, welche 300 Euro übersteigen, der vereinfachte Spendennachweis. Hierunter fallen ebenso aufgrund der Corona-19-Pandemie geleistete Spenden.
Fazit
Auch wenn Ihre Spende eine selbstlose Tat zur Hilfe von Personen oder Tieren in Not darstellt: Sie können Spenden dennoch steuerlich absetzen und so Ihre Steuerlast reduzieren. Hierzu tragen Sie die entsprechenden Spendensummen in Ihrer Steuererklärung ein. Entscheidend für den Nachweis einer Spende ist die Höhe der Aufwendung. Eine Sonderregelung gilt dabei für den Katastrophenfall, wie den Ukraine-Krieg, die Corona-Krise oder Naturkatastrophen.
Falls Sie sich eine umfassende Beratung zur Absetzbarkeit von Spenden und dem Ausfüllen der Steuererklärung wünschen, sollten Sie eine kompetente Steuerberatungsgesellschaft heranziehen, da sich diese mit den individuellen Anforderungen der Thematik bestens auskennt und Sie professionell beraten kann.