Geldanlage
Beitrag der Finanzpolitik zu einer nachhaltigen Entwicklung
Tragfähige Staatsfinanzen bilden eine Grundvoraussetzung für einen handlungsfähigen Staat und für nachhaltiges Wachstum - das führt uns die gegenwärtige Schuldenkrise im Euroraum deutlich vor Augen. Eine Finanzpolitik, die sich der Nachhaltigkeit und damit der Generationengerechtigkeit verpflichtet, darf ihren Blick nicht auf gegenwärtige Herausforderungen beschränken. Sie muss frühzeitig die richtigen Weichen stellen, damit notwendige Zukunftsinvestitionen leistbar bleiben und die Funktionalität unserer Sozialsysteme langfristig sicher gestellt ist.
13.06.2012
Im Rahmen des Deutschen Aktionstages Nachhaltigkeit hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Werner Gatzer, Anfang Juni 2012 mit Auszubildenden und Studenten von Siemens Berlin über nachhaltige Finanzpolitik gesprochen. Lebhaft diskutiert wurden unter anderem die gegenwärtigen Reformmaßnahmen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, nationale Ansätze einer nachhaltigen Finanzpolitik von kommunaler bis Bundesebene sowie die übergeordnete Frage, wie sich auch jeder Einzelne für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen und in der Politik einsetzen kann. Staatssekretär Gatzer unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung tragfähiger Staatsfinanzen, um dauerhaft die Handlungsfähigkeit des Staates zu bewahren und Vorsorge auch für künftige Herausforderungen zu treffen.
Um langfristige Entwicklungen zu betrachten, lässt das Bundesministerium der Finanzen regelmäßig Tragfähigkeitsanalysen erstellen. Diese Berechnungen modellieren eine Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzen über einen Zeitraum bis derzeit 2060 unter Einbeziehung eines Korridors verschiedener Annahmen über künftige demografische und wirtschaftliche Entwicklungen. Ziel ist die Ermittlung so genannter Tragfähigkeitslücken, die Handlungsbedarfe offen legen. Die Modellrechnungen stehen unter der Annahme, dass die gegenwärtige Politik unverändert fortgeführt wird. Sie liefern damit keine Prognose sondern eine Projektion des status quo und dienen so als Frühwarnmechanismus.
Die Ergebnisse des aktuellen dritten Tragfähigkeitsberichts vom Herbst 2011 verdeutlichen, dass eine zentrale finanzpolitische Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte der demografische Wandel ist. Nicht nur der zu erwartende Bevölkerungsrückgang, sondern insbesondere die Veränderung der Altersstruktur unserer Gesellschaft wird voraussichtlich unter ansonsten gleich bleibenden Bedingungen deutlichen Druck auf die öffentlichen Haushalte ausüben.
Um diese Herausforderungen zu meistern, sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Ein wichtiger Schritt ist die Rückführung der Staatsverschuldung, die in den letzten Jahren krisenbedingt sprunghaft angestiegen ist. Um diese wirksam zu begrenzen, wurde bereits im Jahr 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Mit dieser neuen Regel verpflichtet sich der Bund, ab 2016 konjunkturbereinigt nur noch maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung an Nettokrediten aufzunehmen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine zusätzlichen Schulden mehr aufnehmen. Selbst bei vorsichtigen Wachstumsannahmen führt die langfristige Einhaltung der Schuldenbremse zu einer nachhaltigen Rückführung des Schuldenstandes im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Die damit einher gehende sinkende relative Zinsbelastung führt zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte. Parallel zur Schuldenbremse hat sich Deutschland auf europäischer Ebene im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und des neuen Fiskalvertrages zu einem mittelfristig nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt verpflichtet.
Um die Einhaltung dieser Regeln nachhaltig sicherzustellen, verfolgt die Bundesregierung einen wachstumsorientierten Konsolidierungskurs. Dazu gehört, den Staatskonsum zu begrenzen, Subventionen rückzuführen und nachhaltige Wachstumskräfte durch Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie in Infrastruktur gezielt zu stärken. Teil des wachstumsorientierten Konsolidierungskurses ist zudem das Ziel, Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Finanzen weiter zu stärken.
Um die gesetzten Konsolidierungsziele zu erreichen und dabei einen transparenten und zielorientierten Mitteleinsatz sicherzustellen, sind geeignete institutionelle Rahmenbedingungen und deren stetige Fortentwicklung von besonderer Bedeutung. Deswegen hat der Bund bereits sein regierungsinternes Haushaltsaufstellungsverfahren geändert. Seit dem Jahr 2011 erfolgt die Aufstellung des Bundeshaushaltes und des Finanzplans „top-down“, d.h. jedem Fachministerium wird ein Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zugeordnet. Dieses neue Verfahren zwingt alle Beteiligten dazu, sich frühzeitiger und klarer auf politische Prioritäten, wachstumsfreundliche Schwerpunkte und auf die haushaltspolitischen Notwendigkeiten zu verständigen.
Die Erfahrungen aus der aktuellen Staatsschuldenkrise verdeutlichen, dass der nationale Konsolidierungskurs durch eine neue europäische Stabilitätskultur ergänzt werden muss. Dazu wurden der präventive und korrektive Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gestärkt, Sanktions- und Durchsetzungsmechanismen ausgeweitet und die Haushaltsüberwachung von Mitgliedern der Eurozone ausgeweitet. Zudem wurde ein Verfahren geschaffen, das makroökonomische Ungleichgewichte korrigieren beziehungsweise verhindern soll. Auch wird die Wirtschaftspolitik in den Euroländern künftig stärker koordiniert. Jetzt gilt es, diese Regeln konsequent umzusetzen.
Um langfristige Entwicklungen zu betrachten, lässt das Bundesministerium der Finanzen regelmäßig Tragfähigkeitsanalysen erstellen. Diese Berechnungen modellieren eine Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzen über einen Zeitraum bis derzeit 2060 unter Einbeziehung eines Korridors verschiedener Annahmen über künftige demografische und wirtschaftliche Entwicklungen. Ziel ist die Ermittlung so genannter Tragfähigkeitslücken, die Handlungsbedarfe offen legen. Die Modellrechnungen stehen unter der Annahme, dass die gegenwärtige Politik unverändert fortgeführt wird. Sie liefern damit keine Prognose sondern eine Projektion des status quo und dienen so als Frühwarnmechanismus.
Die Ergebnisse des aktuellen dritten Tragfähigkeitsberichts vom Herbst 2011 verdeutlichen, dass eine zentrale finanzpolitische Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte der demografische Wandel ist. Nicht nur der zu erwartende Bevölkerungsrückgang, sondern insbesondere die Veränderung der Altersstruktur unserer Gesellschaft wird voraussichtlich unter ansonsten gleich bleibenden Bedingungen deutlichen Druck auf die öffentlichen Haushalte ausüben.
Um diese Herausforderungen zu meistern, sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Ein wichtiger Schritt ist die Rückführung der Staatsverschuldung, die in den letzten Jahren krisenbedingt sprunghaft angestiegen ist. Um diese wirksam zu begrenzen, wurde bereits im Jahr 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Mit dieser neuen Regel verpflichtet sich der Bund, ab 2016 konjunkturbereinigt nur noch maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung an Nettokrediten aufzunehmen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine zusätzlichen Schulden mehr aufnehmen. Selbst bei vorsichtigen Wachstumsannahmen führt die langfristige Einhaltung der Schuldenbremse zu einer nachhaltigen Rückführung des Schuldenstandes im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Die damit einher gehende sinkende relative Zinsbelastung führt zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte. Parallel zur Schuldenbremse hat sich Deutschland auf europäischer Ebene im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und des neuen Fiskalvertrages zu einem mittelfristig nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt verpflichtet.
Um die Einhaltung dieser Regeln nachhaltig sicherzustellen, verfolgt die Bundesregierung einen wachstumsorientierten Konsolidierungskurs. Dazu gehört, den Staatskonsum zu begrenzen, Subventionen rückzuführen und nachhaltige Wachstumskräfte durch Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie in Infrastruktur gezielt zu stärken. Teil des wachstumsorientierten Konsolidierungskurses ist zudem das Ziel, Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Finanzen weiter zu stärken.
Um die gesetzten Konsolidierungsziele zu erreichen und dabei einen transparenten und zielorientierten Mitteleinsatz sicherzustellen, sind geeignete institutionelle Rahmenbedingungen und deren stetige Fortentwicklung von besonderer Bedeutung. Deswegen hat der Bund bereits sein regierungsinternes Haushaltsaufstellungsverfahren geändert. Seit dem Jahr 2011 erfolgt die Aufstellung des Bundeshaushaltes und des Finanzplans „top-down“, d.h. jedem Fachministerium wird ein Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zugeordnet. Dieses neue Verfahren zwingt alle Beteiligten dazu, sich frühzeitiger und klarer auf politische Prioritäten, wachstumsfreundliche Schwerpunkte und auf die haushaltspolitischen Notwendigkeiten zu verständigen.
Die Erfahrungen aus der aktuellen Staatsschuldenkrise verdeutlichen, dass der nationale Konsolidierungskurs durch eine neue europäische Stabilitätskultur ergänzt werden muss. Dazu wurden der präventive und korrektive Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gestärkt, Sanktions- und Durchsetzungsmechanismen ausgeweitet und die Haushaltsüberwachung von Mitgliedern der Eurozone ausgeweitet. Zudem wurde ein Verfahren geschaffen, das makroökonomische Ungleichgewichte korrigieren beziehungsweise verhindern soll. Auch wird die Wirtschaftspolitik in den Euroländern künftig stärker koordiniert. Jetzt gilt es, diese Regeln konsequent umzusetzen.
Quelle: UD / pm