Nachhaltige Urlaubslabels im Überblick
Immer mehr Menschen achten auf ökologische und soziale Kriterien bei der Urlaubsplanung. Tourismuslabels helfen bei der Wahl nachhaltiger Reiseveranstalter und umweltfreundlicher Unterkünfte. Die Verbraucher Initiative hat die wichtigsten vorgestellt.
03.06.2016
Über 69 Millionen Urlaubsreisen (ab fünf Tagen Dauer) und über 77 Millionen Kurzreisen (zwei bis vier Tage) wurden 2015 gebucht. In die Ferne schweifen dabei nur rund 20 Prozent - beliebtestes Reiseziel der Deutschen ist seit Jahren das eigene Land. Beste Voraussetzungen für eine gute Ferien-Umweltbilanz, denn vor allem Fern- und Flugreisen belasten Klima und Umwelt.
Neben der Wahl eines nahegelegenen Reiseziels und eines umweltfreundlichen Fortbewegungsmittels wie z.B. Bahn und Bus, können Verbraucher auf nachhaltige Reiseveranstalter oder umweltfreundliche Unterkünfte achten. Labels helfen bei der entsprechenden Auswahl. Rund 30 verschiedene Umweltsiegel in Europa weisen besonders umweltfreundliche und nachhaltige Unterkünfte und Reiseveranstalter aus. Die Verbraucher Initiative hat die Wichtigsten zusammengestellt.
- Das "TourCert-Siegel" wird in den Kategorien Reiseveranstalter, Reisebüros und Unterkünfte vergeben, für die jeweils spezifische Anforderungen und Kriterien an die Zertifizierung gelten. Ziel des TourCert-Systems ist es, die gesamte touristische Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten. Zertifizierte Unterkünfte beispielsweise müssen nachweisen, dass sie Ihre Energie- und Umwelteffizienz steigern, den Einkauf hochwertiger ökofairer und regionaler Produkte fördern und faire Arbeitsbedingungen bieten.
- "Viabono" für den deutschen Markt oder "Travelife Gold" für den europäischen Markt verfolgen das Ziel, die Reisebranche auf sozialer Ebene und in Bezug auf ihre Umweltauswirkungen zu verbessern sowie nachhaltige Prinzipien im Tourismus einzuführen.
- Das "EU-Eco Label" für Beherbergungsbetriebe und Campingdienste, zeichnet Hotels, Pensionen und Campingplätze aus, die ein besonders hohes Umweltengagement vorweisen können. Die Betriebe müssen u. a. ein Umweltkonzept sowie ein Aktionsprogramm zur Umsetzung dieses Konzeptes vorlegen.