Heizkessel & Dachboden: Neue Regeln für Hausbesitzer ab 2015
Auf Hauseigentümer und andere Verbraucher kommen 2015 Neuerungen in Sachen Energie zu. Ab dem 1.1. und im Laufe des neuen Jahres gibt es zahlreiche Änderungen für Heizkessel, Öfen, Dämmung und elektrische Geräte. Die gemeinnützige co2online GmbH stellt die wichtigsten Neuerungen vor und zeigt, was Verbraucher tun können.
23.12.2014
Vor 1985 eingebaute Öl- und Gas-Standardheizkessel dürfen ab Januar laut Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden. Die Pflicht zum Heizkesseltausch gilt nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Bis Ende des Jahres 2015 müssen Hausbesitzer mit unbeheizten Dachräumen zudem die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen. Ausgenommen sind in beiden Fällen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen. Wer einen passenden Fachmann für Heizung oder Dämmung wie Schornsteinfeger oder Energieberater sucht, kann das Online- Branchenbuch „Rat und Tat“ nutzen. Auch die kostenlose App EnergieCheck enthält die unabhängige Expertensuche.
Energielabel für Heizungen und Grenzwerte für Öfen
Ab 26. September 2015 gibt es für Heizungen und Warmwasserbereiter ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch. Darauf sollten Verbraucher bei der Auswahl achten. Für neue Kaminöfen gelten ab 2015 ebenfalls
strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Deswegen sollten Verbraucher beim Kauf auf einen Nachweis gemäß zweiter Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung achten. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar ebenfalls Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger.
EU-Energielabel auch im Internet verpflichtend
Ab 1. Januar 2015 ist das EU-Energielabel im Online-Handel Pflicht. Bisher waren die Angaben zur Energieeffizienz nur in Textform vorgeschrieben. Nun ist das Label abzubilden: für Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Fernseher, Staubsauger, Lampen und Leuchten. Wer Geräte miteinander vergleichen möchte, kann dazu die neue App ecoGator verwenden.
Vorgaben für Dunstabzüge, Backöfen und Kaffeemaschinen
Neu ist das EU-Energielabel für Dunstabzugshauben in Küchen. Die Effizienzklassen reichen von A bis G. Bessere Geräte können bereits ein Label mit A+ bis F tragen. Ab Februar dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden. Für Backöfen gelten ab Januar neue Energieeffizienzklassen: von A+++ bis D. Ab 20. Februar dürfen neue Backöfen der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C nicht mehr verkauft werden. Neue Kaffeemaschinen müssen ab Januar über eine Abschaltautomatik verfügen. Zum Vorwärmen oder Warmwalten sind je nach Technik nur noch fünf bis 60 Minuten erlaubt.
Tipp: Zählerstände zum Jahreswechsel ablesen und auswerten
Wer seinen Energieverbrauch senken will, sollte sich zunächst einen Überblick verschaffen: am einfachsten mit dem regelmäßigen Ablesen und Auswerten der Zählerstände, zum Beispiel zum Monatsende oder zum Jahresende. Um das Sparpotenzial zu ermitteln, können die Werte dann mit denen ähnlicher Haushalte verglichen werden. Für den Vergleich gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum Stromverbrauch bietet sich der neue Stromspiegel an, zum
Heizenergieverbrauch der Heizspiegel. Beide sind auch als gedruckte Broschüre erhältlich. Für eine kontinuierliche Auswertung und Analyse ist das kostenlose Energiesparkonto geeignet. Das Sammeln von Zählerständen erleichtert der EnergieCheck, die App zum Energiesparkonto, erhältlich für Android und iOS.
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