Leben & Wohnen
Darauf sollte man beim Energieausweis achten
Zehn Jahre nach ihrer Einführung laufen in Deutschland hunderttausende Energieausweise ab. Viele Eigentümer und Vermieter müssen sich neue Energieausweise ausstellen lassen. Der Immobiliendienstleister ista sagt, was dabei zu beachten ist:
03.11.2017
(Foto: haitaucher39/stock.adobe.com)
- Die ersten Energieausweise wurden im Jahr 2007 ausgestellt und sind genau zehn Jahre gültig. Eigentümer und Vermieter sollten das Ausstellungsdatum daher im Blick haben.
- Bei verbrauchsbasierten Energieausweisen kann es sich außerdem lohnen, schon vor Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Hintergrund ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Laut Entwurf muss in Zukunft eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt oder das Gebäude anhand detaillierter Fotos begutachtet werden. Die Folge: deutlich mehr Aufwand für den Eigentümer.
- Wer ursprünglich – etwa für eine KfW-Förderung – einen Bedarfsausweis beantragt hat, kann bei der Verlängerung in vielen Fällen auf den kostengünstigeren Verbrauchsausweis umsteigen. Dieser lässt sich schnell und einfach über das Internet bestellen.
- Zudem wurden auf den neuen Ausweisen Energieeffizienzklassen eingeführt und die Farbskala verkürzt. Daher ist es möglich, dass Gebäude anders eingeordnet werden als auf dem alten Ausweis. Ebenso können sich die Energiekennwerte von Gebäuden aufgrund der mittlerweile deutlich genaueren Berechnungsverfahren verändert haben.
- Nach wie vor gilt: Der Energieausweis muss bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf der Immobilie vorgelegt werden. Interessierte Käufer und Mieter erhalten so einen Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Quelle: UD/cp