Wohnungssuche: Blick in den Gebäudeenergieausweis nicht vergessen
Steigende Nebenkosten werden immer mehr zur "zweiten Miete". Bei der Immobiliensuche spielt daher nicht mehr nur die Frage "Gefällt mir die Wohnung?" eine Rolle, sondern zunehmend auch die Höhe der zu erwartenden Heizkosten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Mietern deshalb, vor dem Einzug einen Blick in den Energieausweis des künftigen Hauses zu werfen. Der Hauseigentümer ist rechtlich dazu verpflichtet, den Ausweis bei der Besichtigung vorzulegen. Voraussichtlich ab Mai 2014 müssen die energetischen Kennwerte des betreffenden Gebäudes bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
06.11.2013
Besonders aussagekräftig: der Bedarfsausweis.
Der Energieausweis existiert in zwei Varianten. Besonders aussagekräftig ist der Energiebedarfsausweis, der auf einer eingehenden Untersuchung von Heizung und Bausubstanz des Gebäudes durch einen Experten beruht. Der Bedarfsausweis gibt zwei Werte an: Den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf. Beide hängen voneinander ab. Der Fachbegriff Endenergie bezeichnet den Bedarf an Wärme, der für das Beheizen des jeweiligen Hauses benötigt wird. Der Primärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für die Erzeugung und den Transport dieser Wärme aufgewendet werden musste.
Der sogenannte Verbrauchsausweis gibt dagegen lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren an. Dieser ist allerdings sehr stark von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und dementsprechend wenig heizt, verbraucht natürlich weniger. Dies kann zu irreführend niedrigen Werten führen.
Bleibt die Frage, wie die Einstufung des Hauses im Vergleich zu anderen Immobilien zu bewerten ist. Dies beantwortet der Energieausweis mit einer zweiten Farbskala. Auf dieser ist beispielhaft der Energiebedarf anderer Gebäudetypen aufgeführt, etwa eines Neubaus, der nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften gebaut wurde, oder eines durchschnittlichen Wohnhauses.