Lebensmittel

Verboten: Kellogg's-Werbung täuscht Konsumenten

Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) versteht keinen Spaß, wenn es um die Täuschung von Konsumenten geht. Zu spüren bekommt das im Moment vor allem der US-Lebensmittelriese Kellogg's, dessen aktuelle Werbekampagne für die "Special K"-Frühstücksflocken ab sofort nicht mehr in Großbritannien weitergeführt werden darf. Ausschlaggebend für das ausgesprochene Verbot ist eine offensichtliche Irreführung der Verbraucher, denen in der Werbung zum Produkt eine "generell bessere Gesundheit" versprochen wird, obwohl keine konkreten positiven Effekte nachgewiesen werden konnten.

05.08.2016

"Dem Lebensmittelgiganten Kellogg's ist es nun untersagt, den Konsumenten im Zuge seiner Werbekampagne für die Special K-Cornflakes in Großbritannien zu erzählen, dass diese sich förderlich auf ihre Gesundheit auswirken würden", zitiert der "Guardian" aus dem offiziellen ASA-Urteilsspruch. Insbesondere die Behauptungen, dass dieses Produkt "voll mit wertvollen Inhaltsstoffen" und "besonders nährstoffreich" sein soll, sind der Aufsichtsbehörde sauer aufgestoßen. "Man kann nicht einfach mit solchen Behauptungen für etwas werben, wenn es keinerlei Beweise für positive Effekte gibt", so die Kritik.

Klarer Bruch mit den Werberichtlinien

Zum Beispiel werde in der aktuellen Werbung darauf hingewiesen, dass in Special K auch Vitamin B2 enthalten sei, das prinzipiell gut für die Haut sein soll. "Auch wenn das stimmt, heißt das noch lange nicht, dass man behaupten kann, dass dieses Produkt 'voll mit wertvollen Inhaltsstoffen' sei", betont die Behörde. Die Kampagne stelle deshalb einen klaren Bruch der Werberichtlinien dar und müsse sofort gestoppt werden. Man habe die zuständige Marketingabteilung bei Kellogg's UK bereits über diese Entscheidung informiert, heißt es von der ASA.

Auch Webseite betroffen

Interessanterweise stört sich die britische Werbeaufsichtsbehörde aber nicht nur an der inhaltlichen Umsetzung der Special K-Kampagne, sondern auch an der dazugehörigen Informationspolitik auf der entsprechenden Webseite des Unternehmens. "Konsumenten müssen sich durch zwei Webseiten klicken, um endlich eine Seite zu finden, wo sich die Informationen zu den Frühstücksflocken, ihren Inhaltsstoffen und den versprochenen spezifischen Effekten auf die Gesundheit finden lassen. Auch diese Art der Präsentation, wie sie derzeit auf der Homepage erfolgt, stellt einen Bruch der Werberichtlinien dar", erläutert die ASA.

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Quelle: UD/pte
 

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