Echtpelz als Kunstfell gekennzeichnet
Tierschützer von Vier Pfoten und dem Deutschen Tierschutzbund haben in fünf deutschen Großstädten Kleidungsstücke mit Echtpelz auf ihre Kennzeichnung hin untersucht. Das Ergebnis ist in seinem Ausmaß erschreckend: Über 50 Prozent der Kleidungsstücke waren nicht gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung gekennzeichnet: Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten waren. Die Tierschützer fordern von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen. Nach Vorbild der Schweiz sollten die Tierart mit korrektem Artnamen, das Herkunftsland und die Art der Pelzgewinnung im Etikett der Kleidungsstücke klar benannt werden.
15.12.2016
Das sagen die Organisationen:
Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund: „Solange mit der tierquälerischen Ware Pelz gehandelt wird, muss für den Verbraucher zumindest erkennbar sein, um welche Tierart es sich handelt, woher sie stammt und wie sie gehalten und getötet wurde. Allein diese Informationen würden viele Verbraucher vom Kauf abschrecken. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht ist lange überfällig.“
Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von Vier Pfoten, fügt hinzu: „Laut Umfragen lehnen 86 Prozent der Verbraucher Echtpelz ab. Sie sind beim Einkaufen auf eine klare Kennzeichnung angewiesen. Wenn eine Mütze nur als ‚100 Prozent Acryl‘ etikettiert ist, obwohl der Bommel aus Echtpelz besteht, ist das Verbrauchertäuschung.“
So haben die Tierschützer recherchiert
Als Mitglieder der „Fur Free Alliance“, einem internationalen Zusammenschluss von Organisationen gegen das Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung, haben der Deutsche Tierschutzbund und Vier Pfoten im Oktober und November 2016 gemeinsam 87 Kleidungsstücke aus 49 Geschäften in Hamburg, Berlin, Köln, Augsburg und München untersucht. Die Produkte stammen aus Boutiquen und von Straßenständen, aus bekannten nationalen und internationalen Modeketten und Kaufhäusern sowie von Luxuslabeln und bewegen sich in einem preislichen Rahmen von acht bis 1.195 Euro.
Je billiger, desto schlechter die Kennzeichnung
79 der begutachteten Kleidungsstücke wären nach EU-Vorgabe kennzeichnungspflichtig, doch bei 50 Prozent fehlte der vorgeschriebene Hinweis im Etikett. Bei Produkten unter 50 Euro fehlte der Hinweis sogar bei über 80 Prozent. Bei Artikeln unter zehn Euro fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung bei 100 Prozent.
Verwirrung durch EU-Kennzeichnungsregelung
Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 der Verordnung mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden.
„In der Praxis sorgt diese Regelung bei den Verbrauchern für Verwirrung. Ob es sich bei den ‚tierischen Teilen‘ einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist unmöglich zu identifizieren“, kritisiert Schmidt.
Mackensen ergänzt: „Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte, wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz, zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.“
Erfahren Sie mehr in dem Report der beiden Tierschutzorganisationen.