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Die meisten Produkte aus dem täglichen Leben bestehen aus mehreren Einzelteilen. Diese können gesundheitlich und ökologisch bedenkliche Stoffe enthalten, die der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemeldet werden müssen. Ab sofort gilt zusätzlich die Pflicht, Informationen an die neue SCIP-Datenbank zu übermitteln. Das ergibt sich aus der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie. Der Software-Spezialist iPoint hat hierfür die passende Lösung entwickelt.
21.06.2021
Der iPoint SCIP Connector ermöglicht Unternehmen einen schnellen, einfachen und sicheren Datenaustausch zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Komplexe Produkte wie Autos bestehen aus bis zu 20.000 Einzelteilen. Seien es die Blechplatten für die Karosserie, die Lacke oder die Textilien für die Autositze: All diese Materialien können Stoffe enthalten, die sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken, und die daher meldepflichtig sind. Seit Ende Januar müssen diese Informationen auch an die neue sogenannte SCIP-Datenbank – kurz für Database for information on Substances of Concern in articles as such or in complex objects (Products) – weitergegeben werden.
Was genau ändert sich dadurch für die einzelnen Unternehmen, die von dieser Regelung betroffen sind? Der baden-württembergische Software-Hersteller iPoint-systems hat den Entstehungsprozess der SCIP-Datenbank von Anfang an begleitet und weiß daher, welche Hürden es zu überwinden gilt, wenn es um die Erfüllung der neuen Meldepflicht geht. „Die Komplexität der Daten stellt eine große Herausforderung dar“, erläutert Dr. Angelika Steinbrecher, Senior Expert Compliance, Sustainability and Innovation bei iPoint. „Viele Unternehmen handhaben komplexe Produkte mit sehr vielen Komponenten und Subkomponenten – ECHA prozessiert aber seit Mitte Dezember 2020 nur noch Dossiers mit unter 1.000 Komponenten. Hier hilft eine IT-gestützte Logik, die im Hintergrund die sinnvolle Reduktion der Daten basierend auf den Empfehlungen der ECHA unterstützt.“ Eine weitere Herausforderung ist die Datenmenge: „Unternehmen müssen in kurzer Zeit große Mengen an Daten bereitstellen. Das geht nur mit ausgiebiger IT-Unterstützung, die zum Beispiel die Massenübermittlung von Dossiers erlaubt.“ Hinzu kommt der Zeitdruck, wie Dr. Steinbrecher ausführt. „Die Datenanforderungen der SCIP-Datenbank gehen über die Anforderungen von REACH Artikel 33.1 hinaus, das heißt, es müssen zusätzliche Informationen in kurzer Zeit beschafft werden, häufig auch von Lieferanten. Zudem müssen die Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen werden und sind gegebenenfalls lückenhaft. Hier hilft eine IT-basierte, automatisierte Unterstützung der Abfrage beim Lieferanten und die Möglichkeit, über eine Vorauswahl von Standards die SCIP-Joker, die unspezifische Angaben für einige Pflichtfelder erlauben, für die SCIP Dossier-Daten zu nutzen und Lücken automatisch mit sinnvollen Defaults zu füllen.“ Schließlich ist die Berichtspflicht häufig auf unterschiedliche Unternehmenseinheiten verteilt, merkt Dr. Steinbrecher an. „Unternehmen müssen die Komplexität aus Produkten und Berichtspflichten bewerkstelligen. Auch hier unterstützt Software, die Kombinationen zu handhaben und einfach die Möglichkeit zur sogenannten Simplified SCIP Notification zu nutzen.“
Mit dem iPoint SCIP Connector startklar für die SCIP-Datenbank
Um Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Meldepflicht zu unterstützen, hat iPoint eine umfassende Lösung entwickelt: Bei dem iPoint SCIP Connector handelt es sich um eine System-to-System-Lösung, die bereits erfolgreich angewendet wird. Sie ermöglicht es, die erforderlichen Daten automatisiert zu erzeugen und sorgt für einen sicheren Datenaustausch mit der SCIP-Datenbank.
Der iPoint SCIP Connector
- erlaubt das Zusammentragen der relevanten Daten aus unterschiedlichsten Quellen,
- ermöglicht die gleichzeitige Übermittlung großer Mengen an SCIP-Dossiers (sogenannte Bulk-Übermittlung) über die ECHA-Systemschnittstelle,
- bietet weitreichende Optionen zur Festlegung von Stan- dardwerten zur Nutzung der SCIP-Joker und zum Füllen von Datenlücken,
- enthält Möglichkeiten zur Anpassung der BOM-Struktur und Nutzung von Referenzierung zu Erreichung des Limits von < 1.000 Komponenten.
- Alle berichtspflichtigen Unternehmenseinheiten lassen sich in einem gemeinsamen System handhaben.
- Die Meldeprozesse können durch Nutzung der Möglichkeit der vereinfachten SCIP-Meldung (sogenannte „Simplified SCIP-Notification“) vereinfacht werden.
- Daten können anonymisiert werden, um die Übermittlung vertraulicher Daten zu verhindern.
- Die Software bietet eine detaillierte Übersicht über den Übermittlungsstatus der Dossiers.
Wen betrifft die neue Meldepflicht für Chemikalien?
Die neue Meldepflicht gilt seit dem 5. Januar 2021. Davon betroffen sind Unternehmen, die Waren in der EU herstellen und in Verkehr bringen, die einen besonders besorgniserregenden Stoff (Substance of Very High Concern, SVHC) gemäß der ECHA-Kandidatenliste in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Neu ist, dass Angaben zu diesen Stoffen, wie etwa zum Konzentrationsbereich und zur sicheren Verwendung, nun in eine Datenbank übermittelt werden müssen. Mit der Einrichtung dieser sogenannten SCIP Datenbank wurde die ECHA im Zuge der Überarbeitung der „Abfallrahmenrichtlinie“ (Waste Framework Directive, WFD) beauftragt. Die Übermittlungspflicht wurde Ende Oktober 2020 in Form eines neuen Paragraphen (§ 16f) des Chemikaliengesetzes (ChemG) in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt zusätzlich zur REACH-Verordnung Artikel 33, die Lieferanten und Importeure dazu verpflichtet, Informationen über die in ihren Erzeugnissen enthaltenen, SVHC-haltigen Stoffe in der Lieferkette und an Verbraucher weiterzugeben, um eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Die Datenbank soll nun für noch mehr Transparenz sorgen, da etwa auch Abfallbetreiber Einsicht nehmen können, und zu einer Verbesserung des Recyclings und zum Schließen von Kreisläufen beitragen.