Bitcoin & Co. nicht massentauglich
Gegenwärtig wäre ein flächendeckender Zahlungsverkehr durch Kryptowährungen mit hohen Risiken und Kosten verbunden. Eine digitale Zentralbankwährung könnte dagegen positive Effekte für das Geld- und Kreditsystem haben. Zu diesem Schluss kommen Forscher des IfW Kiel in einer Studie für das Europäische Parlament.
25.07.2018
Die Forscher des Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) unterscheiden in ihrer Analyse „Virtual Currencies“ zwischen Digitalwährungen im Allgemeinen und Kryptowährungen wie dem Bitcoin im Besonderen, bei denen Transaktionen und Autorisierungen mithilfe kryptografischer Technologien abgewickelt und deshalb keine zentralen, vertrauenswürdigen Gegenparteien zur Zahlungsabwicklung benötigt werden. Den Bitcoin in seiner heutigen Form stufen die Forscher dabei als nicht massentauglich ein.
„Das Konzept des Bitcoins und ähnlicher Kryptowährungen erzwingt mit steigender Nutzung zunehmend energieintensive Rechenoperationen und führt zu mitunter hohem Zeitbedarf für Transaktionen, sodass über Bitcoins auch nicht ansatzweise das Volumen und die Geschwindigkeit des internationalen Zahlungsverkehrs abgebildet werden könnte“, sagte Salomon Fiedler, Experte für Geldpolitik am IfW Kiel und einer der Autoren der Studie. Dies könnte sich allerdings ändern, wenn es im Zuge der weiter anhaltenden Entwicklertätigkeit gelingt, die technischen Unzulänglichkeiten heutiger Kryptowährungen zu überwinden.
Kein einheitliches Regelwerk
Aus heutiger Sicht sprächen gegen Kryptowährungen als Zahlungsmittel zudem ihre enormen Wertschwankungen. „Kryptowährungen können nicht auf einen fundamentalen Gegenwert zurückgeführt werden. Sie werden im Moment vor allem aus spekulativen Gründen gekauft. Investoren erhoffen sich hohe Wertsteigerungen. Schon kleine Änderungen bei Angebot und Nachfrage führen aufgrund des geringen Handelsvolumens und der geringen Anzahl an Akteuren zu starken Kursschwankungen. Die hohe Volatilität der Kryptowährungen erschwert zudem ein klassisches Risikomanagement“, sagte Fiedler.
Des Weiteren sei die Entwicklung und Umsetzung eines Regelwerkes für Kryptowährungen noch nicht abgeschlossen. „Die Formulierung angemessener Regeln wird auch dadurch erschwert, dass Kryptowährungen sowohl als Währung als auch als Wertgegenstand Verwendung finden, woraus unterschiedliche und teils widersprüchliche Anforderungen an die Regulierung erwachsen“, so Fiedler. „Für die Vergangenheit gibt es deutliche Hinweise darauf, dass auf Kryptobörsen die Preisbildung manipuliert wurde, etwa durch Scheinorders oder Handelsbots.“
Digitales Zentralbankgeld: „disruptive“ Folgen
Als Chance für mehr Stabilität im Finanzsystem und zur Disziplinierung von Geschäftsbanken betrachten die Autoren eine digitale Zentralbankwährung, die in ihrer Funktion Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel gleichgestellt wäre. Damit würden Geschäftsbanken ihr Privileg verlieren, als einzige Institutionen Geld für private Haushalte in Form von Sichteinlagen aufzubewahren, etwa auf einem Girokonto oder in Form von Tagesgeld. Die Folgen eines solchen Schrittes bezeichnen die Autoren als potenziell „disruptiv“ für das bisherige Bankensystem, er würde Anreize zugunsten eines Vollgeldsystems setzen, insbesondere wenn dies mit einer Lockerung der traditionellen Einlagensicherung einherginge.
„Die Möglichkeit der Geschäftsbanken zur Geldschöpfung wäre eingeschränkt. Wenn sie ihre Bilanzsummen aufrechterhalten möchten, müssten sie entweder ihre Zinsen und Konditionen für Einleger verbessern oder auf alternative Finanzierungsarten ausweichen. Die Zentralbank hätte durch eine digitale Zentralbankwährung eine stärkere Kontrolle über die im Umlauf befindliche Geldmenge. All das würde dem Finanzsystem im Vergleich zu heute mehr Stabilität verleihen“, so Fiedler. Der Übergang berge allerdings das Risiko erheblicher Verwerfungen im Bankensystem und müsse daher schrittweise und mit Bedacht erfolgen.
„Insgesamt können Kryptowährungen einzelnen Personen zwar auch heute schon einen gewissen Nutzen bieten, vor allem bei der Umgehung staatlicher Kontrolle. Dem Durchbruch als weit verbreitetes Zahlungsmittel stehen aber technische Unzulänglichkeiten entgegen, zudem ist das regulatorische Umfeld noch nicht ausgereift.“