REACH: Daten sinnvoll nutzen und erfolgreich kommunizieren
Durch die REACH-Verordnung stehen mittlerweile sehr umfassende öffentlich zugängliche Daten für eine Vielzahl von chemischen Stoffen zur Verfügung. Der sinnvolle Umgang mit diesen Daten und deren erfolgreiche Kommunikation entlang der Lieferkette stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung des REACH-CLP-Biozid Helpdesks bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie findet am 5. Dezember in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund statt.
25.10.2016
"Ohne Daten, kein Markt" lautet eine Vorgabe der REACH-Verordnung. Inzwischen liegen Daten über die Eigenschaften von vielen chemischen Stoffen vor. Sie können beispielsweise genutzt werden, um die Einstufung eines Stoffes durchzuführen. Dabei ist den von REACH betroffenen Unternehmen oft nicht klar, ob und wie diese Daten unter REACH und CLP verwendet werden können.
Zudem nutzen Behörden diese Daten, um zu entscheiden, ob Stoffe besonders reguliert werden müssen. Die Forderung von Industrie und Behörden nach Transparenz bei diesen Entscheidungsprozessen führt dazu, dass mittlerweile eine Vielzahl von Stofflisten existiert, die den Regelungszustand eines Stoffes beschreiben. Neben gesetzlich verbindlichen Listen mit regulatorischen Konsequenzen gibt es zusätzlich Listen, die lediglich beschreiben, in welchem Regelungsprozess sich ein Stoff gerade befindet. Hier herrscht ebenfalls eine erhebliche Unsicherheit bei der Frage, welchen Status die einzelnen Listen haben und mit welchen Konsequenzen gerechnet werden muss, wenn ein Stoff auf einer dieser Listen aufgeführt wird.
Die Veranstaltung "REACH Lieferkette: Daten sinnvoll nutzen und erfolgreich kommunizieren" des REACH-CLP-Biozid Helpdesks beleuchtet auf der einen Seite die Relevanz der einzelnen Listen. Auf der anderen Seite zeigt sie einen sinnvollen Umgang mit den Informationen der Listen auf. Darüber hinaus wird erläutert, wie sich die veröffentlichten Stoffdaten für die eigenen Belange nutzen lassen. Dazu gehören beispielsweise die Einstufung des Stoffes oder die Gefährdungsbeurteilung.
Bis zum 14. November anmelden
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die mit chemischen Stoffen umgehen. Insbesondere sind kleine und mittelständische Unternehmen angesprochen. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 70 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist am 14. November 2016. Das gesamte Programm, weitere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie hier.