Lieferkette

Massive Einflussnahme von Wirtschaftslobby auf NAP?

Wirtschaftsverbände haben eine Befragung zu menschenrechtlicher Verantwortung bei ihren Auslandsgeschäften mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Kanzleramts im Vorfeld stark verwässert. Das belegt eine jetzt veröffentlichte Studie der Initiative Lieferkettengesetz.

15.07.2020

Massive Einflussnahme von Wirtschaftslobby auf NAP?

Sie zeigt beispielsweise, dass auf Druck von Bundesminister Altmaier unvollständig ausgefüllte Fragebögen aus der Bewertung herausgenommen wurden, obwohl diese Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen. Mit der Befragung wollte die Bundesregierung untersuchen, ob sich deutsche Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten. Trotz der abgeschwächten Methodik ergibt die Befragung laut Medienberichten, dass offenbar weniger als 50 Prozent der großen deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung ausreichend gerecht werden.

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„Dieses Ergebnis macht doppelt fassungslos: Erst tut die Wirtschaftslobby alles dafür, dass die Anforderungen für die Befragung möglichst niedrig sind – und dann scheitern die Unternehmen offenbar selbst daran. So kommen wir beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht weiter. Die Bundesregierung muss jetzt ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen und ohne weitere Verzögerung ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen!“ kommentiert Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung zugesagt, gesetzlich tätig zu werden, falls die Unternehmen die Menschenrechtsstandards nicht freiwillig umsetzen. Die Befragung der Unternehmen („NAP-Monitoring“) umfasste zwei Runden. Bereits ein erster Zwischenbericht vom Februar 2020 hatte ergeben, dass weniger als ein Fünftel der antwortenden Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen. Die heute veröffentlichte Studie der Initiative Lieferkettengesetz belegt mit bislang unveröffentlichten Dokumenten, dass Wirtschaftsverbände die Anforderungen und Methodik zuvor bereits massiv verwässert hatten.

„Ein Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier belegt, dass sein Haus auf Bitten der Wirtschaftslobby die Anforderungen und Methodik des Monitorings bereits im letzten Jahr zur eigenen Zufriedenheit massiv abgesenkt hatte. Die spätere Behauptung von Wirtschaftsverbänden, das Monitoring sei zu anspruchsvoll und auf ein Scheitern der Unternehmen angelegt gewesen, entbehrt jeder sachlichen Grundlage“, betont Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR und einer der Autoren der Studie.

Bundesminister Heil und Müller: "Jetzt greift der Koalitionsvertrag für ein Lieferketten-Gesetz. Ziel ist ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode"

Die Ergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte wurden gestern dem Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung vorgestellt. Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Das Ergebnis zeigt, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Gruppe der "Erfüller" hat sich im Vergleich zur Unternehmensbefragung 2019 in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert. Damit wird die nötige Quote zur Erfüllung klar verfehlt. Bundesminister Dr. Gerd Müller erklärte dazu: "Die Ergebnisse der zweiten Unternehmensbefragung sind erneut enttäuschend. Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschließen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt."

Die Initiative Lieferkettengesetz erwartet jetzt, dass Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller zeitnah einen Referentenentwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen. Dieser müsse deutlich ambitionierter sein als die zuletzt bekannt gewordenen Eckpunkte, fordert Viola Wohlgemuth, Kampaignerin für Textil und Konsum bei Greenpeace: „Umweltschutz und der Schutz von Menschenrechten gehören zusammen. Ein Lieferkettengesetz ist nur dann wirksam, wenn es beides abdeckt. Wir brauchen zudem eine klare Haftungsregel, damit Schadenersatzklagen von Betroffenen auch wirklich Aussicht auf Erfolg haben. Es muss klar sein: Wer Umweltschutz und Menschenrechte aus Profitgier missachtet, wird zur Verantwortung gezogen werden!“

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, nur dann gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn sich weniger als die Hälfte der Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten. Bereits diese Ankündigung hatte zu großer Kritik seitens der Zivilgesellschaft geführt: „Selbst wenn sich 80 oder 90 Prozent der Unternehmen an alle Standards hielten: Jedes einzelne Unternehmen, das Menschenrechte und Umweltstandards missachtet, ist eines zu viel! Ein Lieferkettengesetz brauchen wir in jedem Fall. Es schafft gleiche Regeln für alle“,fordert Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Christlichen Initiative Romero.

Die im September 2019 gegründete Initiative Lieferkettengesetz fordert ein weitreichendes Lieferkettengesetz, zu dessen Umsetzbarkeit sie zuletzt ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt hat. Das Bündnis eint 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. MISEREOR, CIR und Greenpeace gehören zu den Trägerorganisationen des Bündnisses.

Weiterführende Informationen

  • Die Studie „Verwässern – Verzögern – Verhindern: Wirtschaftslobby gegen Menschenrechte und Umweltstandards“ findet sich hier.
Quelle: UP/pm
 

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