Lieferkette

NAP-Monitoring: zweite Befragungsrunde

Die Bundesregierung überprüft im Rahmen eines Monitorings in den Jahren 2018 bis 2020, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Der zweite Zwischenbericht liegt jetzt vor und die Befragung 2020 ist angelaufen.

13.03.2020

NAP-Monitoring: zweite Befragungsrunde

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) setzt für sein Monitoring die Zielvorgabe, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten nachweislich die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Die Bundesregierung unterstützt die Unternehmen bei dieser Aufgabe. Vertrauliche und individuelle Beratung zum NAP und dem Monitoring bietet der NAP-Helpdesk allen Unternehmen.

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Abschließende Erhebung 2020 ist eröffnet

Beginnend mit dem 2. März 2020 läuft die abschließende quantitative Monitoring-Erhebung. Es handelt sich, wie vorgesehen, um die zweite Befragungsrunde, nachdem im Juli 2019 die erste großflächige Umfrage begonnen hatte. Damals sagte Außenminister Maas: „Deutschland und die deutsche Wirtschaft profitieren in besonderem Maße von der Globalisierung. Deswegen haben wir auch eine besondere Verantwortung, die Rechte der Menschen zu schützen, die in unseren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten arbeiten. Die Unternehmen in Deutschland sind jetzt aufgerufen, zu berichten, wie sie die Achtung von Menschenrechten in ihren Geschäftsprozessen sicherstellen – und welchen Herausforderungen sie dabei begegnen. Jetzt kommt es darauf an, dass die befragten Unternehmen die Chance nutzen und zahlreich antworten.“

Von den insgesamt gut 7.400 Unternehmen, die im Fokus des NAP-Monitorings stehen, werden im Jahr 2020 rund 2.200 Unternehmen bei einer Zufallsstichprobe eingeladen, den Fragebogen auszufüllen. Die Frist zur Teilnahme läuft bis 24. April 2020. Um repräsentative Ergebnisse zu ermöglichen, sind mindestens 365 Antworten nötig.

Im Sommer 2020 sollen die finalen Ergebnisse veröffentlicht werden, so dass die Bundesregierung anschließend in der Lage ist, mögliche Folgemaßnahmen in dieser Legislaturperiode zu beraten und zu beschließen. Die wissenschaftliche Erhebung erfolgt anonymisiert: Die Namen der Unternehmen, die der durchführende Dienstleister Ernst and Young GmbH anschreibt, sind der Bundesregierung nicht bekannt und werden nicht veröffentlicht. Die FAQ-Dokumente, die am Ende dieser Seite heruntergeladen werden können, geben ausführlich Auskunft über verschiedenste Aspekte des Monitorings.

Zwischenbericht veröffentlicht: Ergebnisse der Befragung 2019

Die erste quantitative Befragung ging am 31.10.2019 zu Ende. Von den damals kontaktierten 3.300 Unternehmen konnten rund 460 Fragebögen ausgewertet werden, so dass die Ergebnisse – mit gewissen Bandbreiten – repräsentativ sind. Der Dienstleister EY hat die Daten im Einklang mit den methodischen Vorgaben der Bundesregierung, die im Ersten Zwischenbericht vom Juli 2019 dargelegt sind, ausgewertet. Zentrales Ergebnis ist, dass 17 bis 19 Prozent der Unternehmen darlegen konnten, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen („Erfüller“). EY hat zudem 9 bis 11 Prozent Unternehmen identifiziert, die die Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber insgesamt einen hohen Standard und gute Praktiken zeigen („Unternehmen auf gutem Weg“). Der Zweite Zwischenbericht vom Februar 2020 erläutert die Befunde und methodische Aspekte umfassend. Der zweite Zwischenbericht wird mit Unternehmen und Verbänden, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft in Dialogveranstaltungen diskutiert.

Quelle: UD/pm
 

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