Lieferkette

EU-Parlament gibt grünes Licht für EU-Lieferkettengesetz

Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten gelten für Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie für den Finanzsektor. Sie sollen auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.

02.06.2023

EU-Parlament gibt grünes Licht für EU-Lieferkettengesetz

Verbindliche EU-Regeln zur Sorgfaltspflicht sollen Unternehmen dazu verpflichten, alle Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (dazu gehören alle Tätigkeiten, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen und Investitionsketten), wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich sozialer, gewerkschaftlicher und arbeitsrechtlicher Rechte, auf die Umwelt, darunter der Beitrag zum Klimawandel oder zur Entwaldung, und auf die verantwortungsvolle Führung (wie Korruption und Bestechung) haben, zu ermitteln, anzugehen und zu beheben.

Die Abgeordneten betonen, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie ein präventiver Mechanismus ist. „Die Unternehmen gehen in ihrer Wertschöpfungskette mit einer Sorgfalt vor, die der Wahrscheinlichkeit und Schwere ihrer potenziellen oder tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen und ihrer spezifischen Umstände, insbesondere ihrer Branche, der Größe und Länge ihrer Wertschöpfungskette, der Größe des Unternehmens, seiner Kapazität, seinen Ressourcen und seiner
Hebelwirkung angemessen und verhältnismäßig ist“, heißt es in dem Gesetz.

Dadurch sollen Unternehmen für den Schaden, den sie Menschen und dem Planeten zufügen, zur Rechenschaft gezogen werden - doch der Nutzen für Betroffene, deren Menschenrechte verletzt wurden, bleibt unklar. Franziska Humbert, Juristin und Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland, kommentiert: „Es ist gut, dass das Parlament für eine EU-weite Regelung gestimmt hat, um Lieferketten endlich gerechter zu machen. Doch ein Gesetz, das den betroffenen Menschen wirklich nützt, sieht anders aus. Oxfam zeigt seit Jahren, dass die Menschen, die überall auf der Welt unser Essen ernten, gnadenlos ausgebeutet werden. Zuletzt haben wir das in unserer Studie zum Spargelanbau in Deutschland aufgezeigt. Um die Situation der betroffenen Arbeiter und Arbeiterinnen wirklich zu verbessern, müssen sie eine echte Möglichkeit bekommen, ihre Rechte auch vor deutschen Gerichten einzuklagen. Das ist so nicht der Fall. Die gegenwärtigen Beweisregeln sind eine zu große Hürde.“

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Wandel über EU-Grenzen hinaus

Unternehmen, die Zugang zum EU-Binnenmarkt haben wollen, auch solche mit Sitz außerhalb der EU, müssten nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten.

Die Abgeordneten fordern zusätzliche Maßnahmen, darunter ein Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung stehen. Diese Ziele sollten in die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung von EU-Handelsabkommen aufgenommen werden. Die Abgeordneten fordern die Kommission außerdem auf, sorgfältig zu prüfen, ob Unternehmen aus Xinjiang, die in die EU exportieren, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Uiguren.

Um einen wirksamen Rechtsbehelf für die Opfer zu gewährleisten, sollten Unternehmen für Schäden haftbar gemacht und mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie Schaden verursachen oder dazu beitragen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie im Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten gehandelt und alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um eine solche Schädigung zu verhindern. Auch die Rechte von Opfern oder Interessenträgern in Drittländern - die besonders anfällig sind - würden besser geschützt sein, da sie Unternehmen nach EU-Recht verklagen könnten.

Quelle: UD
 

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