Lieferkette

Weg frei: EU-Lieferkettengesetz kommt

Der Ausschuss der ständigen Vertreter im Rat der Europäischen Union hat am 15. März mehrheitlich für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte sich zuvor intensiv um einen Kompromiss bemüht. Die deutsche Bundesregierung enthielt sich trotzdem.

15.03.2024

Weg frei: EU-Lieferkettengesetz kommt

Nach einem wochenlangen zähen Ringen hat das vorbereitende EU-Gremium COREPER die EU-Richtlinie mit einer positiven Mehrheit durchgewinkt. Dabei drohte die Richtlinie auf den letzten Metern an der fehlenden Unterstützung Deutschlands zu scheitern. In den vergangenen Wochen hatte die FDP zudem weitere EU-Mitgliedsländer dazu aufgefordert, sich bei der Abstimmung zu enthalten, was einer Ablehnung gleichgekommen wäre. Ihr Trotzgebahren konnte die so wichtigen EU-Richtlinien nicht stoppen, sorgte jedoch dafür, dass zentrale Punkte der Richtlinien auf den letzten Metern verwässert wurden. So sind nunmehr Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 450 Millionen Euro in der Pflicht, statt wie ursprünglich geplant, Unternehmen mit 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Zudem können Regierungen die Rechte von Gewerkschaften und NGOs, die sich für Überlebende von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einsetzen, beschränken.

Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommentiert: „Es ist ein gutes Signal, dass der Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats sich heute endlich für ein EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen hat. Damit wird der Weg frei für einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU. Das sind gute Nachrichten für mehr Menschenrechte, mehr Klimagerechtigkeit und ebnet dringend notwendigen Innovationen im Umweltschutz den Weg. Gleichwohl bleibt ein übler Nachgeschmack. Das Lieferkettengesetz wurde noch einmal abgeschwächt. Zudem nährt der Prozess Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Bundesregierung."

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Hintergrund:

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen in der gesamten Europäischen Union zu mehr Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaschutz in ihren Lieferketten verpflichten. Nachdem Deutschland und Frankreich schon eigene Lieferkettengesetze erlassen haben, soll es für einheitliche Regeln für alle großen Unternehmen in der Union sorgen. Seit Erscheinen des Kommissionsentwurfs im Februar 2022 wurde das Dossier unter Beteiligung der Bundesregierung intensiv verhandelt Die kurzfristige Ankündigung der FDP, das EU-Lieferkettengesetz “stoppen” zu wollen und die darauffolgende Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der entscheidenden Abstimmung zu enthalten, sorgten dabei Anfang des Jahres für Aufruhr. Nachdem es wochenlang auf der Kippe stand, hat die belgische Ratspräsidentschaft einen mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag vorlegt, der wesentlich weniger Unternehmen erfassen wird, als ursprünglich vorgesehen. Dieser Entwurf muss nun von Europaparlament und Ministerrat angenommen werden.


Quelle: UD
 

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