Bundesländer kaufen keine klimafreundlichen Dienstfahrzeuge
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat untersucht, welche konkreten Klimaschutzvorgaben in den geltenden Richtlinien der Bundesländer zur Kfz-Neubeschaffung gemacht werden. Im Mittelpunkt stand dabei die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für den Spritverbrauch bzw. den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge. Das Ergebnis: Nur die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen haben überhaupt Obergrenzen definiert. Da aber selbst diese nicht besonders ambitioniert ausfallen, erhalten die Länder hierfür eine „Gelbe Karte“. Die übrigen zwölf Bundesländer erhalten eine „Rote Karte“ für den Verzicht auf konkrete Spritverbrauchs- und CO2-Obergrenzen.
01.10.2014
„Die Behörden sind zusammen betrachtet einer der größten Fahrzeugkäufer in Deutschland. Während für viele Firmenflotten zwischenzeitlich ambitionierte Obergrenzen für Spritverbrauch und CO2-Ausstoß gelten, ignorieren drei Viertel der Bundesländer die geltenden Klimagasgrenzwerte der EU bei der Anschaffung von Neufahrzeugen“, stellt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fest. „Wir fordern alle Bundesländer dazu auf, ihre zum Teil seit 25 Jahren nicht mehr aktualisierten Beschaffungsvorgaben für Dienstwagen zu überarbeiten und für Neubeschaffungen Obergrenzen festzulegen.“
Positive Ansätze fand die DUH bei den vier Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen. Diese haben in ihren Richtlinien zur Kfz-Beschaffung für jeden einzelnen Fahrzeugkauf Obergrenzen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Für diesen positiven Ansatz reicht es allerdings nur zu einer „Gelben Karte“.
Berlin und Hamburg haben zwar feste, aber für einzelne Fahrzeugtypen unnötig hohe CO2-Obergrenzen in den Richtlinien für die landesweite Dienstwagenbeschaffung verankert. Jürgen Resch: „Die derzeit von den beiden Stadtstaaten festgelegten Werte von 160 g CO2/km für Fahrzeuge der oberen Mittelklasse liegen deutlich über der EU-Vorgabe für Neufahrzeuge von 130 g CO2/km.“
Bremen und Hessen nennen in ihren Kfz-Beschaffungsrichtlinien keine verbindlichen CO2-Maximalwerte. Jedoch geben die aktuellen Ausschreibungen für Leasingfahrzeuge und für die Beschaffung der Kraftfahrzeuge der Landesverwaltungen feste Obergrenzen vor. Hessen beispielsweise legt strenge CO2-Maximalwerte fest, die den EU-Grenzwert teilweise deutlich unterschreiten. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass die Grenzwerte ohne aufwändige Revision der gesamten Beschaffungsrichtlinien angepasst werden können. Nachteil der nicht bindend in den Kfz-Richtlinien verankerten Werte: Bei jeder Ausschreibung wird neu verhandelt, weshalb nicht auszuschließen ist, dass diese bei einer Verschiebung der Prioritäten auch wieder gelockert werden können. Darüber hinaus gelten diese Regelungen nur für die nachgeordneten Behörden, nicht aber für die hessischen Ministerien.
„Bis 2020 dürfen laut EU-Recht im Durchschnitt von neuen Fahrzeugen nur noch 95 g CO2/km emittiert werden. Auch dieser Grenzwert muss bei der Planung längerfristig gültiger Maximalwerte berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Absenkung der Grenzwerte ist daher unerlässlich, um die gewünschten CO2-Einsparungen zu garantieren“, sagt Dorothee Saar, Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH.
Alle anderen Bundesländer erhalten für ihre unbefriedigenden Richtlinien die „Rote Karte“. Zwar gibt es überall, außer im Saarland und in Sachsen, allgemein gehaltene Hinweise zur Beachtung umweltfreundlicher Techniken. Dazu, wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden sollen, äußerten sich die Länder jedoch nicht. Auch sind die Richtlinien und Zielsetzungen teilweise stark veraltet. So stützt sich die Kfz-Beschaffungsrichtlinie im Saarland noch auf Vorschriften von 1989. Schleswig-Holstein bezieht sich mit seinen Zielsetzungen zum CO2-Ausstoß von 140g CO2/km noch auf das Jahr 2005.
Die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie die deutsche Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge schreiben die angemessene Berücksichtigung von Energieverbrauch und Umweltauswirkungen als Kriterium bei der öffentlichen Beschaffung von Straßenfahrzeugen vor. Diese Vorgaben schaffen zwar die Voraussetzungen für eine nachhaltige Beschaffung, sichern jedoch nicht deren erfolgreiche Umsetzung. Ohne eine bewusste Ausrichtung der Beschaffungsvorgänge und bindende Verwaltungsvorschriften bleibt den Ländern viel Spielraum. Die Beschaffung effizienter, klimafreundlicher Fahrzeuge kann somit weiterhin umgangen werden.