BMWi fördert Elektromobilität
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert innerhalb des Förderprogramms "ELEKTRO POWER II: Elektromobilität - Positionierung der Wertschöpfungskette" in den kommenden drei Jahren Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, Deutschland bei der Elektromobilität im internationalen Wettbewerb entscheidend voranzubringen.
11.08.2016
Das Förderprogramm ist Bestandteil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem das BMWi die im Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität beschlossenen Ziele umsetzt. Schwerpunkt der Förderung ist die Elektromobilität als Baustein eines modernen Strommarktdesigns - ein zentraler Teil der Energiewende in Deutschland. Das Programm zielt außerdem darauf ab, die elektromobile Wertschöpfungskette im Bereich Produktion zu stärken, induktive Ladesysteme im öffentlich zugänglichen Raum weiterzuentwickeln sowie Querschnittthemen zu behandeln, beispielsweise Fragestellungen in den Bereichen Recht, Sicherheit und Datenschutz.
Zentral für Energiewende
Uwe Seidel, Leiter der ELEKTRO POWER II-Begleit- und Wirkungsforschung: "Die Elektromobilität ist eine der zentralen Säulen der landes- und europaweiten Umstellung auf erneuerbare Energien im Rahmen der Energiewende, wird aber häufig auf die reine Nutzung von Elektrofahrzeugen reduziert. Künftig sind die Möglichkeiten durch die Integration der Elektromobilität in die Energieinfrastruktur allerdings wesentlich größer, beispielsweise durch die Einbindung von Elektrofahrzeugen als dezentrale Energiespeicher in den Strommarkt."
Und weiter: "Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium gezielt die Vernetzung der verkehrstechnischen Komponenten der Elektromobilität mit der Energiewirtschaft, den Leitbranchen der Elektrotechnik sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie."
Seidel führt aus: "Durch die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in den Projekten sollen in der elektromobilen Wertschöpfungskette Produktionsverfahren verbessert, Innovationen im Bereich Infrastruktur vorangetrieben, Standards geschaffen und Kosten gesenkt werden. Dabei werden die Erkenntnisse der Industrie 4.0 berücksichtigt. ELEKTRO POWER II schafft auf diese Weise forschungsbasierte Anreize, um die Akzeptanz von Elektromobilitätslösungen sowohl auf Anbieter-, als auch auf Anwenderseite zu erhöhen."
Einfach und komfortabel Laden
Wesentlicher Bestandteil des Förderprogramms ist die Investition in die Entwicklung von Ladeinfrastruktur und Speichersystemen. Dr. Sören Grawenhoff, stellvertretender Leiter der Begleit- und Wirkungsforschung von der TÜV Rheinland Consulting GmbH: "Mit der Förderung der Projekte im BMWi-Forschungsprogramm ELEKTRO POWER II wird das Laden zukünftig einfacher, komfortabler und datensicher."
Gegenstand der Forschung ist zum Beispiel die Entwicklung sicherer Lade- und Abrechnungsverfahren oder Testreihen für effiziente Schnellladeinfrastrukturen im öffentlichen Raum. Des Weiteren werden Datensicherheit und die Zuverlässigkeit beim Laden, Messen und Abrechnen berücksichtigt. Um die Integration der Elektromobilität in den Strommarkt zu gewährleisten, sollen Elektrofahrzeuge künftig als flexible Energiespeicher zur Stabilisierung des Stromnetzes genutzt werden.
So sollen Elektrofahrzeuge über induktive Ladesysteme nicht nur betankt werden, sondern die Ladeinfrastruktur auch nutzen, um bei Bedarf Strom in das Netz einzuspeisen und so einen relevanten Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Weiterhin wird die Entwicklung modularisierter Batteriesysteme gefördert, die einen späteren Austausch defekter Zellteile erleichtern und damit die Lebensdauer von Batterien erhöhen.
Eine optimale Integration elektromobiler Innovationen in bestehende Prozesse wird durch Standardisierung und Normung erreicht. Uwe Seidel: "Im Elektromobilitätssektor arbeiten viele unterschiedliche Branchen auf Basis verschiedener Normen und Standards zusammen. Die meisten Ansätze werden getrennt voneinander entwickelt. Aus diesem Grunde werden dringend gemeinsame, aufeinander abgestimmte Normen und Standards benötigt. Damit können die Prozesse für Anwender und Anbieter vereinfacht und so die Marktentwicklung unterstützt werden. Gleichzeitig müssen hieraus Rückschlüsse für die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen gezogen werden."