Mobilität & Logistik

Drohen Diesel-Fahrverbotszonen in ganz Frankreich?

Die französischen Medien haben jetzt bekannt gegeben, dass im Falle von Luftverschmutzungsspitzen nun auch im gesamten Département Drôme Fahrverbote auf Grundlage der Crit’Air Vignette ausgesprochen werden können. Somit können demnächst in 24 Departements großflächig Dieselfahrverbote verhängt werden, da in Frankreich zuerst die Vignette 5 ausgeschlossen wird, welche nur alte Dieselfahrzeuge betrifft. Die Franzosen werden dazu angehalten, sich die Vignette in jedem Fall zu kaufen. Wird Frankreich bald mehr Umweltzonen als Deutschland haben?

26.02.2018

Drohen Diesel-Fahrverbotszonen in ganz Frankreich?
Dieselfahrzeuge stehen in Frankreich vor dem Aus.

Wintermonate sind die Monate der Luftverschmutzung – nicht etwa, weil mehr Schadstoffe ausgestoßen werden, sondern weil die Wetterbedingungen eine Konzentration der Schadstoffe begünstigen. So war es zuletzt in vielen Teilen Frankreichs der Fall, wo Luftverschmutzungsspitzen in den Départements Nord, Alsace und Loiret auftraten.

Hinzu kommt, dass die EU-Kommission sich einige Länder vorgenommen hat, die schon lange die Grenzwerte überschreiten. Unter anderem wurden Deutschland und Frankreich vorgeladen, um ihre Verstöße gegen die Luftschutz-Grenzwerte zu rechtfertigen. Nicolas Hulot, französischer Umweltminister, hat daraufhin die Städte aufgefordert, schneller an ihren Luftreinhalteplänen zu arbeiten und konkrete Maßnahmen bis Ende März 2018 vorzulegen. Aus diesem Grund sind zu den nun 24 bestehenden, auch kurzfristig weitere Umweltzonen in Frankreich zu erwarten.

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Fahrverbote von einem Tag auf den anderen möglich

Eine Tendenz zeichnet sich bereits ab, denn immer mehr Départements nehmen die Crit-Air Vignette in ihren Maßnahmenkatalog für Luftverschmutzungsspitzen auf. Wenn in diesen Gebieten die Luftverschmutzung durch Feinstaub, Stickoxid oder Ozon besonders hoch ist, können urplötzlich mit nur einem Tag Vorwarnung Fahrverbote für bestimmte EURO-Klassen ausgesprochen werden.

Das Besondere an den neuen Zonen ist, dass zwar niedergeschrieben ist, dass Fahrverbote im Fall von extremer Luftverschmutzung ausgerufen werden können; allerdings gibt es keine vorher definierten Gebiete innerhalb der Zone, in der die Fahrverbote zu erwarten sind. Das betroffene Gebiet wird in jedem Fall einzeln beschlossen und ist nur für die Dauer der Luftverschmutzungsspitze gültig.

Quelle: UD/pm
 

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