Ist Carsharing nur hinter den Ohren grün?
Ein eigenes Auto zu besitzen – das soll in naher Zukunft alles andere als üblich sein, denn Carsharing-Dienste sind im Idealfall kostengünstiger als ein eigener PKW und schonen die Umwelt. Man unterscheidet zwischen den sogenannten „free-floating“ und „stationary“ Diensten. Bei ersteren können Fahrzeuge in größeren Geschäftsbereichen der Unternehmen auf öffentlichen oder bereitgestellten Parkplätzen angemietet und abgestellt werden. Im zweiten Fall muss das Fahrzeug an festen Stationen abgeholt und dort wieder abgestellt werden. Die stationsunabhängigen Dienste liegen laut Statistik 2017 mit mehr als doppelt so vielen Nutzern (1.260.000) gegenüber den stationsbasierten (455.000) klar vorne. In Zukunft könnten auch Kleinkrafträder eine größere Rolle spielen, wie etwa bei dem Berliner Anbieter Emmy-Sharing.
04.10.2017
Gemeinsame Nutzung als Chance
Zum ersten Januar 2017 befanden sich dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge 45,8 Millionen PKWs auf deutschen Straßen – auf 1000 Einwohner kommen 684 Fahrzeuge. Für den Durchschnitt der Fahrten bleiben aus ökologischer Sicht zu viele Sitze leer. Durch eine bessere Verteilung von Nutzern auf Fahrzeuge soll das Carsharing CO2-Emission mindern, die Umwelt schonen und den Verkehr vor allem in Städten entlasten – so die allseits bekannten Argumente der jungen Branche. Um das weitgehend umsetzen zu können, wären aber vor allem kostenfreie Parkplätze innerhalb des städtischen Bereichs notwendig, denn für regelmäßige Fahrten weiterer Strecken ist gerade im außerstädtischen Bereich der Besitz eines PKWs nach wie vor rentabler. Carsharing- Dienste haben sich bisher nur in städtischen Ballungsräumen etablieren können.
Der technologische Zeitgeist und das Nutzerverhalten
Der aktuelle Tenor von Wissenschaft und Forschung stellt die ökologischen Vorteile von Carsharing inzwischen klar infrage – vielleicht eine notwendige Entwicklung. Immerhin liegen erste Versuche auf Vereinsbasis fast 30 Jahre zurück. Auch die Politik hängt noch mit einem zeitgemäßen Gesetzentwurf hinterher. Die Innovationskraft des Ganzen wird aber besonders daran deutlich, dass die erfolgreichsten Modelle des heutigen Marktes auf einer Reihe von Technologien stützen, die vor zwei Jahrzehnten noch nicht in der breiten Masse etabliert waren. Erst Smartphones in Verbindung mit mobilem Internet und GPS ermöglichen dem Nutzer von heute eine nie dagewesene Zugänglich- und Verfügbarkeit entsprechender Dienste. Hinzu kommt die einfache Kaufabwicklung via gängige Online-Zahlungsmöglichkeiten.
Nun, so scheint es, soll Verhaltensforschung betrieben werden – Wir wollen wissen, ob wir durch Carsharing tatsächlich auch effizienter mit dem Einsatz von Kraftfahrzeugen werden. oder eventuell sogar das Gegenteil der Fall ist: Je zugänglicher der Dienst wird, desto öfter greift der Kunde zu, gleich ob der zurückzulegende Weg zu Fuß, per Fahrrad oder ÖPNV nur wenig länger dauern würde. Beim Thema der Ausstoßminderung könnte das ein nicht unwesentlicher Aspekt sein.
Auf der anderen Seite macht die digitale Technik das Fahrzeug auch zur Datenkrake. Dies hat nicht zuletzt 2016 ein Fall vor dem Kölner Landgericht gezeigt. Dabei war im Vorjahr ein Radfahrer von einem Carsharing-Wagen überfahren worden. Mit Hilfe von Bewegungsdaten, die der Polizei zur Verfügung gestellt wurden, konnte der Täter verurteilt werden. Die Existenz und Legitimität solcher Daten ist umstritten. Auf dem Weg in ein „Internet der Dinge“ rückt auch hier einmal mehr die große Frage der Digitalisierung in den Vordergrund, ob der Zweck die Mittel heiligt.
Uber und die deutschen Taxifahrer
Das Carsharing stellt sowohl für den Absatzmarkt der Automobilindustrie als auch die herkömmlichen Taxiunternehmen eine ernstzunehmende Konkurrenz dar. In den vergangenen Jahren hatte der internationale Durchstarter Uber in Deutschland wahrlich kein Glück, wurden doch sowohl die Dienste „UberBLACK“ und „UberPOP“ Landesweit verboten. Sowohl auf internationaler Ebene als auch in innerhalb Deutschlands hat das aggressiv expandierende, amerikanische Unternehmen mit großen Widerständen zu kämpfen. Erst ins 2015 hatte der Verbund Taxi Deutschland in einer Klage Uber erfolgreich den Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz nachgewiesen und die protestierenden Taxifahrer auf den Straßen zu Hupkonzerten verleitet.
Wer hierzulande Fahrdienste anbieten will, benötigt eine entsprechende Lizenz. Diese soll Rechtsschutz und Kundensicherheit von Fahrer und Kunde gewährleisten. Da das Geschäftsmodell selbst jedoch weder Fahrer noch Fahrzeuge bereitstellt, sondern via App im Grunde eine Plattform für kurzfristige Mitfahrgelegenheiten anbietet, ist die Fahrtüchtigkeit rechtlich nicht abgesichert.
E-Carsharing
Obwohl Carsharing bereits bei Kraftstofffahrzeugen durch effizientere Nutzung ökologische Vorteile hat, bietet das Anwendungsgebiet gerade bei E-Autos ein gutes Testfeld für die Verkehrsteilnehmer, sich mit der neuen Technik anzufreunden. Die kurze Reichweite von Elektromotoren fällt hier etwas weniger ins Gewicht und in Kombination mit Strom aus erneuerbaren Energien ist in Zukunft so eine weitgehend Umweltfreundliche Lösung denkbar.
Da aber E-Fahrzeuge für die Carsharing-Flotten in der Anschaffung noch zu teuer sind und notwendige Ladevorgänge die Zeit einschränken, in denen die Fahrzeuge Umsätze erzielen können, sind sie wirtschaftlich noch schwer einsetzbar. Es ist hier eher eine längerfristige, schrittweise Integration in die bestehenden Fuhrparks der Anbieter zu erwarten.
Dass der Besitz eines eigenen Fahrzeugs in Zukunft tatsächlich eine Seltenheit wird, ist angesichts der Automobilindustrie – Vebrennungsmotoren und Elektromotoren eingeschlossen – noch schwer vorstellbar. Ein großer Schritt für die Emissionsminderung sind Carsharingkonzepte aber sicherlich, und somit der Fokus dieser Themenwoche.