Mobilität & Logistik
Wann kommt die Klagewelle?
Dicke Luft in Innenstädten - das müssen sich die Bürger nicht mehr länger bieten lassen. Die EU hat die Schadstoffgrenzwerte gesenkt. Wo die überschritten werden, können Anwohner seit Anfang des Jahres auf saubere Luft klagen. Ab sofort gelten diese Regeln etwa an Rhein und Ruhr.
02.02.2005
Saubere Luft ist seit dem 1. Januar einklagbar. Sollte der in einer neuen EU-Richtlinie verlangte Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft mehr als 35-mal im Jahr überschritten werden, können die Bürger der betroffenen Kommunen vor Gericht ziehen. Wie das Hamburger Magazin stern in seiner neuen, am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, könnte es in deutschen Innenstädten dann zu Fahrverboten und Straßensperrungen kommen.
Zwar rät der Deutsche Städtetag, Straßensperrungen und Fahrverbote "nur als letzten Baustein" einzusetzen, jedoch weiß laut stern niemand, wie das Problem sonst zu beheben wäre. Experten rechnen nicht damit, dass die Konzentration der Feinstaubpartikel flächendeckend auf 50 Mikrogramm zu reduzieren ist. "Diese EU-Grenzwerte sind eigentlich zu ambitioniert", urteilt Björn Dosch, Verkehrsexperte vom ADAC, im stern. Denn inzwischen ist jeder zweite neu zugelassene PKW in Deutschland ein Diesel, hat aber keinen
Rußfilter. Diese ungehemmten Dieselabgase verursachen fast die Hälfte der Partikelbelastung.
Aus Berlin haben die Städte laut Umweltminister Jürgen Trittin keine Hilfe zu erwarten. Die Länder und Kommunen seien aufgefordert, "ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bürger gerecht zu werden", so Trittin. Damit stehen die Stadtväter unter Druck: Künftigmüssen sie ab dem 36. Überschreitungstag eingreifen, außerdem werden Bürger vor Gericht auf saubere Luft klagen. Laut stern bereitet der Bund für Umwelt und Naturschutz bereits Musterklagen für Anwohner stark befahrener Straßen vor.
Nach der neuen EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie darf seit dem 1. Januar 2005 die Belastung an Feinstaub an nicht mehr als 35 Tagen über dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen Luftreinhaltepläne von den Bezirksregierungen mit Unterstützung der betroffenen Kommunen aufgestellt werden. „Die Kommunen in NRW können mit der nachhaltigen Unterstützung der Landesregierung rechnen. Dazu werden wir die Infrastrukturpolitik des Landes verstärkt auf das Ziel der Luftreinhaltung ausrichten und neue Initiativen starten“, kündigte NRW-Infrastrukturminister Axel Horstmann jetzt in Düsseldorf an.
Nordrhein-Westfalen kann in seiner Luftreinhaltepolitik auf wesentliche Anstrengungen der Emissionsreduzierung im Bereich der Kraftwerkstechnik, der Fahrzeugtechnik und der Verkehrsplanung aufbauen. So konnte beispielsweise binnen zehn Jahren eine ca. 70-prozentige Minderung an Stickoxiden im Verkehrswesen und der Energieerzeugung erzielt werden. Im Zuge dieser Entwicklung wurde die Smogverordnung des Landes NRW im Dezember 2000 aufgehoben.
Zwar rät der Deutsche Städtetag, Straßensperrungen und Fahrverbote "nur als letzten Baustein" einzusetzen, jedoch weiß laut stern niemand, wie das Problem sonst zu beheben wäre. Experten rechnen nicht damit, dass die Konzentration der Feinstaubpartikel flächendeckend auf 50 Mikrogramm zu reduzieren ist. "Diese EU-Grenzwerte sind eigentlich zu ambitioniert", urteilt Björn Dosch, Verkehrsexperte vom ADAC, im stern. Denn inzwischen ist jeder zweite neu zugelassene PKW in Deutschland ein Diesel, hat aber keinen
Rußfilter. Diese ungehemmten Dieselabgase verursachen fast die Hälfte der Partikelbelastung.
Aus Berlin haben die Städte laut Umweltminister Jürgen Trittin keine Hilfe zu erwarten. Die Länder und Kommunen seien aufgefordert, "ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bürger gerecht zu werden", so Trittin. Damit stehen die Stadtväter unter Druck: Künftigmüssen sie ab dem 36. Überschreitungstag eingreifen, außerdem werden Bürger vor Gericht auf saubere Luft klagen. Laut stern bereitet der Bund für Umwelt und Naturschutz bereits Musterklagen für Anwohner stark befahrener Straßen vor.
Nach der neuen EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie darf seit dem 1. Januar 2005 die Belastung an Feinstaub an nicht mehr als 35 Tagen über dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen. Bei Grenzwertüberschreitungen müssen Luftreinhaltepläne von den Bezirksregierungen mit Unterstützung der betroffenen Kommunen aufgestellt werden. „Die Kommunen in NRW können mit der nachhaltigen Unterstützung der Landesregierung rechnen. Dazu werden wir die Infrastrukturpolitik des Landes verstärkt auf das Ziel der Luftreinhaltung ausrichten und neue Initiativen starten“, kündigte NRW-Infrastrukturminister Axel Horstmann jetzt in Düsseldorf an.
Nordrhein-Westfalen kann in seiner Luftreinhaltepolitik auf wesentliche Anstrengungen der Emissionsreduzierung im Bereich der Kraftwerkstechnik, der Fahrzeugtechnik und der Verkehrsplanung aufbauen. So konnte beispielsweise binnen zehn Jahren eine ca. 70-prozentige Minderung an Stickoxiden im Verkehrswesen und der Energieerzeugung erzielt werden. Im Zuge dieser Entwicklung wurde die Smogverordnung des Landes NRW im Dezember 2000 aufgehoben.