Neues Testverfahren „ProHygiene“ prüft Keimgehalt von Desinfektionswäsche
Wäsche in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder im Rettungswagen darf keine Keime übertragen. Zuverlässigen Schutz gibt es aber nur dann, wenn desinfizierende Waschverfahren und -mittel aufeinander abgestimmt sind. Ob eben dieses Zusammenspiel einwandfrei funktioniert, überprüft das neue Testverfahren „ProHygiene“. Ab 1. Dezember 2014 bietet es der Kundendienst von Miele Professional im Rahmen der Wartungen von Wäschereimaschinen an.
16.10.2014
Für Rettungsdienste sind regelmäßige Kontrollen von Desinfektions-Waschverfahren heute schon Pflicht, in allen anderen Einrichtungen empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) jährliche Tests nach anerkannten Methoden. Dazu gehört der Einsatz von kalibrierten Datenloggern, mit deren Hilfe der Miele-Servicetechniker die korrekte Einstellung der entscheidenden Parameter zunächst thermoelektrisch prüft. Ob Waschverfahren und Desinfektionsmittel tatsächlich wirken, lässt sich erst durch sogenannte Bio-Indikatoren ermitteln, die mitgewaschen werden.
Dabei handelt es sich um Stoff-Streifen, die mit pathogenen Keimen präpariert sind. Der Servicetechniker, der die Prüfung vornimmt, erhält sie über Nacht in einer isolierten Kühlbox. Am nächsten Tag fährt er zum Kunden und legt in jeder Waschmaschine, die er testen soll, einen Bio-Indikator zwischen die Textilien. Auch der Datenlogger im Schutzbeutel wird vor dem Programmstart dort platziert. Nach Ende des Waschgangs enthält er Angaben über Temperaturen und Haltezeiten, die dann sofort ausgewertet und dokumentiert werden.
Den gewaschenen Bio-Indikator verpackt der Servicetechniker steril und schickt ihn in der Kühlbox an das unabhängige Forschungsinstitut wfk Cleaning Technology Institute in Krefeld. Dort wird geprüft, ob noch Keime auf dem Indikator nachweisbar sind. Nach etwa zwei Wochen liegt das Ergebnis vor, und der Miele-Kunde erhält eine detaillierte Auswertung. Auf die erfolgreiche Prüfung kann er dann mit einem Zertifikat hinweisen. Darüber hinaus kann das Ergebnis bei Bedarf dem örtlichen Gesundheitsamt oder der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden – als Beleg für die Einhaltung der Vorschriften zu Hygiene und Arbeitssicherheit.
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